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Rollstuhlgängigkeit

Alle Räume sind barrierefrei und mit einem Personenlift erschlossen.

Vertrag und Kosten

Die Benützungsgebühr ersehen Sie aus der Preisliste. Die Bezahlung hat nach Rechnungsstellung innert 30 Tagen - ohne Abzüge - zu erfolgen. Die Rechnung wird Ihnen nach dem Anlass zugestellt.

Haftpflicht

Der Veranstalter haftet für Schäden jeder Art an den benützten Räumen, Anlagen und Einrichtungen soweit solche auf den bewilligten Anlass zurückgeführt werden müssen.

Annullation

Wenn der Anlass nicht stattfinden kann, ist der Veranstalter verpflichtet, dies dem Hochbauamt Graubünden spätestens 14 Tage vor dem Termin mitzuteilen, ansonsten müssen (sofern nicht anderweitig vermietet) Annullationskosten verrechnet werden:

  •  Annullationen bis 14 Tage vor dem Termin akzeptieren wir ohne Kostenfolge
  • Annullationen 13 - 7 Tage vor dem Termin 50% der Benützungsgebühr
  • Annullationen   6 - 3 Tage vor dem Termin 60% der Benützungsgebühr
  • Annullationen   2 - 0 Tage vor dem Termin 80% der Benützungsgebühr

Parkplätze

Beim Grossratsgebäude stehen keine Parkplätze zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe befinden sich zwei Parkhäuser (City-Parkhaus, Coop-Parkhaus).