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Die Regierung genehmigt das Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Ilanz/Glion. Dieses umfasst die Kantonsstrassen Oberalpstrasse, Ladirerstrasse, Lugnezerstrasse, Oberländerstrasse, Siaterstrasse und Valserstrasse sowie die Gemeindestrassen Via Porta Sura, Via Sontga Clau Sura, Via Sontga Clau Sut, Via Santeri, Bahnhofstrasse, Rathausgasse und Städtlistrasse. Im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts erteilt die Regierung die Bewilligung, die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h beziehungsweise 60 km/h auf 50 km/h respektive von 50 km/h auf 30 km/h herabzusetzen.

Aufgrund der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte besteht für die obengenannten Strassen Sanierungsbedarf. Kanton und Gemeinde als Eigentumsparteien der entsprechenden Strassen sind in der Pflicht, die Lärmsanierung durchzuführen. Das Sanierungsprojekt umfasst alle lärmrelevanten Kantons- und Gemeindestrassen und damit alle Gebiete der Gemeinde Ilanz/Glion, für welche aufgrund des generellen Lärmbelastungskatasters eine erhebliche Lärmbelastung festgestellt wurde.