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Die Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Trin und erteilt die Bewilligung um Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 50 Kilometer pro Stunde im Innerortsbereich von Trin Mulin. Das Tiefbauamt liess das Projekt gestützt auf die Lärmschutzverordnung für die Oberalpstrasse, die Trinserstrasse und die Gemeindestrassen in der Gemeinde Trin ausarbeiten. Im Rahmen eines solchen Lärmschutzprojekts wird dargelegt, mit welchen Massnahmen an den Strassen die Lärmimmissionen unter die Belastungsgrenzwerte gesenkt werden können.

Das Projekt umfasst alle Gebiete der Gemeinde Trin, für welche aufgrund des generellen Lärmbelastungskatasters eine erhebliche Lärmbelastung festgestellt wurde. Massgebend für die Beurteilung ist die Lärmbelastungsprognose für das Jahr 2035. Die prognostizierte Belastungszunahme führt entlang der Gemeindestrasse Via Principala zu keiner Überschreitung, während entlang der Oberalpstrasse und der Trinserstrasse gleich acht Überschreitungen vorliegen. Dabei erreicht eine Überschreitung sogar den Alarmwert. Aufgrund dieser prognostizierten Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte besteht sowohl für die Oberalpstrasse als auch für die Trinserstrasse Sanierungsbedarf.

Der Kanton als Eigentümer der entsprechenden Strassen ist in der Pflicht, eine Lärmsanierung durchzuführen. Bei den Strassenabschnitten der Oberalpstrasse werden dafür in den nächsten fünf Jahren die heutigen circa 15 bis 25 Jahre alten Beläge ersetzt. Entlang der Oberalpstrasse im Innerortsbereich von Trin Mulin wird zudem Tempo 50 signalisiert.