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Gestützt auf die Sanierungspflicht für Inhaber von Verkehrsanlagen liess das Tiefbauamt Graubünden in Absprache mit der Gemeinde Klosters ein Lärmsanierungsprojekt für die Kantons- und Gemeindestrassen in der Gemeinde Klosters ausarbeiten. Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen werden als Massnahmen zur Lärmminderung einerseits eine Temporeduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 entlang der Klosterserstrasse und den untersuchten Gemeindestrassen eingeführt und anderseits bei Strassenabschnitten der Klosterserstrasse, Monbielerstrasse und Serneuserstrasse die alten Beläge durch den üblicherweise vorgesehenen Standardbelag etappenweise ersetzt.

Gleichzeitig mit der Publikation der Einführung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen wird in Ergänzung dazu die Einführung von Tempo 30 aus Sicherheitsgründen durch die Kantonspolizei publiziert. Damit wird ein zusammenhängendes Gebiet in der Gemeinde Klosters zu einer Tempo-30-Zone. Durch die Einführung von Tempo 30 werden der Strassenlärm für alle Menschen reduziert, die Sicherheit im Strassenverkehr verbessert und die Wohn- und Lebensqualität erhöht.