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Die Energiestrategie 2050 der Schweiz ist ein Massnahmenpaket zur langfristigen Umgestaltung des schweizerischen Energiesystems. Sie fördert den Ausbau erneuerbarer Energien, um die Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energiequellen zu reduzieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. Ein zentrales Ziel der Strategie ist die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050, das heisst, die Schweiz strebt an, bis dahin netto keine Treibhausgase mehr auszustossen. Dies wird unter anderem durch den Ausbau erneuerbarer Energien, Effizienzmassnahmen und technologische Innovationen angestrebt.

In der Dezembersession 2024 hat der Grosse Rat den Auftrag Mazzetta «Solaroffensive an kantonalen Strasseninfrastrukturen» an die Regierung überwiesen. Das Ziel dieses Auftrags ist es, das Potenzial für die Solarenergieproduktion an Strasseninfrastrukturen – wie etwa bei Stützmauern oder anderen geeigneten Flächen – systematisch zu prüfen und zu nutzen. Der Kanton wurde beauftragt, eine fundierte Potenzialanalyse durchzuführen und die Ergebnisse nicht nur intern, sondern auch privaten Firmen zur Verfügung zu stellen, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen an Strasseninfrastrukturen zu fördern. Damit will Graubünden die Eigenproduktion von erneuerbarer Energie steigern und die Nutzung des Potenzials durch Drittanlagen ermöglichen. Die Potenzialanalyse wurde im Jahr 2025 durchgeführt, und die geeigneten Standorte ermittelt. In der nächsten Phase geht es darum, interessierte Dritte für die Nutzung dieser Standorte zu gewinnen.

Das Tiefbauamt baut selbst Photovoltaikanlagen

Das Tiefbauamt baut selbst Photovoltaikanlagen, wo Strom vor Ort zur Versorgung von Strasseninfrastrukturen im Eigenbedarf wirtschaftlich erzeugt und direkt verwendet werden kann. 

Innovative Photovoltaikprojekte Dritter

Flächen an den Strasseninfrastrukturen, die das Tiefbauamt (TBA) nicht für eigene Photovoltaikanlagen nutzen wird, werden aktiv Dritten zur Verfügung gestellt. Damit will das TBA neue Anlagen, insbesondere an Stützmauern, fördern. So können sich Interessierte, unter Einhaltung entsprechender rechtlicher, technischer und sicherheitsrelevanten Vorschriften und Vorgaben, für die Erstellung und den Betrieb von Drittanlagen um Standorte mit Potenzial bewerben.
Berechtigte Dritte im Bewerbungsverfahren für den Bau von Photovoltaikanlagen sind regionale Gemeinden, Energieversorger oder andere institutionelle Unternehmen*. Sie planen, erstellen und betreiben diese Anlagen über deren gesamte Lebensdauer eigenverantwortlich. Der Kanton beteiligt sich nicht an den Planungs-, Ausführungs- und Betriebskosten der Anlagen. Weiter müssen sie den erzeugten Strom eigenständig vermarkten, das heisst, sie können vor Ort Verbraucher finden oder den Strom ins Netz einspeisen. Dritte sind für einen geeigneten Netzeinspeisepunkt eigenverantwortlich zuständig. Privatpersonen oder Kleinstunternehmen werden nicht zum Bewerbungsverfahren zugelassen.

*Mit dem Begriff institutionelle Unternehmung sind öffentliche wie auch private Organisationen oder Unternehmen gemeint, welche vergleichbar mit einer Gemeinde, dem Kanton selber oder einem Energieversorger, über genügend Grösse, Fachkompetenz und Ressourcen verfügt, um Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt von Photovoltaikanlagen auf Strasseninfrastrukturen professionell und sicher zu gewährleisten.

Bewerbungsverfahren

Erfahren Sie mehr zum Bewerbungsverfahren für den Bau, Betrieb und Unterhalt von Photovoltaikanlagen entlang der Bündner Kantonsstrassen.

PV-Anlage beim Tunnel Plattas