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Der Schutz von Siedlungsräumen sowie der Verkehrs- und übrigen Infrastrukturanlagen vor Hochwasser der Bäche und Flüsse ist gemäss dem kantonalem Wasserbaugesetz (KWBG) grundsätzlich eine Aufgabe der Gemeinden. Als kantonale Fachstelle für den Wasserbau übt das Tiefbauamt Graubünden diesbezüglich die Aufsicht über die Gemeinden aus, koordiniert die erforderlichen Massnahmen gemeindeübergreifend und berät und unterstützt die Gemeinden bei ihrer wasserbaupolizeilichen Tätigkeit. Dabei ist es für den Kanton Graubünden als Land der 100 Wildbäche und Flüsse von grosser Bedeutung, dass bei der Umsetzung dieser Aufgaben die ökologischen Funktionen und natürlichen Lebensräume der Gewässer möglichst beibehalten und wiederhergestellt werden.

Der Kanton Graubünden ist nicht nur ein Wasserschloss, sondern auch periodisch von grossen Überschwemmungen betroffen. Seit Bund und Kanton durch entsprechende Gesetzgebungen im 19. Jahrhundert die Voraussetzungen für Beiträge an Verbauungsmassnahmen schufen, wurden in ganz Graubünden umfangreiche Verbauungen realisiert. Damit konnten die Voraussetzungen für die Entwicklung von Siedlungen und Verkehrswegen geschaffen werden. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts erfolgte eine Korrektion der meisten Talflüsse im besiedelten Raum. Nebst dem Schutz vor Überschwemmung war die damit ermöglichte Kulturlandgewinnung ein treibender Faktor. Der ständig wachsende Siedlungsraum und die damit verbundenen Nutzungen hatten Eingriffe in die Gewässer zur Folge, welche teilweise eine massive Beeinträchtigung der ökologischen Funktion des Fliessgewässerraumes mit sich brachten. Durch das zunehmende Umweltbewusstsein hat sich heute die Einsicht durchgesetzt, dass Gewässerverbauungen neben einer reinen Schutzfunktion auch ökologische, wirtschaftliche und planerische Anliegen zu berücksichtigen haben.

Unter Einbezug der Raumplanung hat sich daher in den vergangenen Jahren der nachhaltige Hochwasserschutz entwickelt. Das heisst nicht um jeden Preis gegen, sondern wo möglich mit dem Hochwasser leben und die ökologischen Vorteile gegen die wirtschaftlichen Nachteile abwägen. Erst wenn raumplanerische Instrumente nicht ausreichen, werden wirtschaftlich verkraftbare Wasserbaumassnahmen ergriffen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Gefährdungsbeurteilung. Durch umfangreiche Untersuchungen werden - unter Einbezug von Ereignisdaten und modernster Berechnungsmethoden - Gefahrenkarten erstellt. Diese Gefahrenkarten sollen parzellenscharf aufzeigen, mit welcher Häufigkeit und Intensität mit Überschwemmungsrisiken im Siedlungsraum gerechnet werden muss.

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