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Bern, 18.04.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. April 2018 im Grundsatz beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehene Ventilklausel für Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien (EU-2) zu verlängern. Mit dieser Massnahme, die bereits seit 1. Juni 2017 in Kraft ist, kann die Zahl der Bewilligungen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beschränkt werden.

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