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Ab dem 15. September 2023 besteht die Möglichkeit, dass die Gesuchstellenden die Gesuche (Formulare A1, A2, B1, B2 sowie die Verfallsanzeigen EU/EFTA und Drittstaaten) beim Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) Graubünden auf dem elektronischen Weg über den Online-Schalter des AFM GR einreichen. Der Online-Schalter steht in deutscher und italienischer Sprache zur Verfügung.

Die Onlineeinreichung hat folgende Vorteile:

  • Die Daten können schneller bearbeitet werden, da sie sofort beim AFM GR ankommen.
  • Die Gesuchsbearbeitung wird speditiver vorgenommen und die Gesuchstellenden erhalten früher ein Feedback über das eingereichte Gesuch.
  • Es sind keine Unterschriften mehr nötig, da wir anhand der angegebenen Daten und hochgeladenen Beilagen eine Identifizierung vornehmen können.
  • Die zuständige Gemeinde erhält auch alle Angaben und Beilagen und ist somit auch über die Onlineeinreichung informiert.
  • Die Gesuchstellenden erhalten eine Bestätigung der Gesuchseinreinchung per E-Mail.
  • Wir können per E-Mail Rückfragen tätigen, falls Unklarheiten bestehen.

Den Online-Schalter finden Sie ab dem 15. September 2023 unter nachfolgendem Link:

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/afm/dokumente/Einreise/Gesuchsformulare/Seiten/default.aspx

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Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden