Gesuchsformulare für:
Die Gesuchsformulare A1, A2, B1 und B2 wurden angepasst. Neu werden darin flächendeckend im Sinne einer Selbstdeklaration Angaben zu Vorstrafen sowie zu laufenden Strafuntersuchungen verlangt.
Wir bitten Sie, ab sofort darauf zu achten, die aktuellen Gesuchsformulare zu verwenden (mit entsprechenden Fragen zu Vorstrafen und laufenden Verfahren) und diese wahrheitsgemäss auszufüllen. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Verschweigen wesentlicher Tatsachen sowie die Angabe falscher Tatsachen unter Umständen zu einem Widerruf einer Bewilligung sowie zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können (vgl. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG sowie Art. 118 Abs. 1 AIG).
EU/EFTA-Staaten:
- Angehörige aller EU/EFTA-Staaten und deren Familienangehörige unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
- Aus einem EU/EFTA-Staat entsandte Arbeitnehmer (Dienstleistungserbringer) über 90 Tage im Kalenderjahr.
- EU-28/EFTA-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum
Liechtenstein, Griechenland, Italien, Irland, Island, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien,
Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA (A1)
Gesuch Familiennachzug EU/EFTA (A2)
Gesuch für Verlängerung Ausländerbewilligung EU/EFTA mit Verfallsanzeige (B- und C-Bewilligung)
Drittstaaten:
- Angehörige eines Staates ausserhalb der EU/EFTA und deren Familienangehörige unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- Familienangehörige eines/r Schweizer Bürgers/in, welche nicht aus einem EU/EFTA-Staat stammen
- Personen mit N-, F- oder S-Bewilligung
Gesuch Ausländerbewilligung (B1)
Gesuch Familiennachzug (B2)
Gesuch Verlängerung Ausländerbewilligung Drittstaaten mit Verfallsanzeige (N-, F-, S-Bewilligung sowie B- und C-Bewilligung)