Navigation

Inhaltsbereich

Vorläufig keine Freizügigkeit für kroatische Staatsangehörige

Am 1. Juli 2013 wird Kroatien der EU beitreten. Ein EU-Beitritt hat nicht automatisch die Freizügigkeit mit der Schweiz zur Folge. Die EU und die Schweiz haben die Verhandlungen über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Staatsangehörige von Kroatien aufgenommen. Wann und unter welchen Übergangsbestimmungen die Freizügigkeit für kroatische Staatsangehörige eingeführt wird, ist noch nicht bekannt. Die Staatsangehörigen aus Kroatien werden deshalb auch nach dem Beitritt zur EU weiterhin nicht von der Freizügigkeit profitieren können. Bei der Zulassungspraxis ergeben sich keine Änderungen.