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Die Bündner Regierung hat beschlossen, dass Identitätskarten in Zukunft auch bei der Gemeinde bezogen werden können. Der Gang zu einem kantonalen Ausweiszentrum ist nicht zwingend.

Identitätskarten auch bei der Gemeinde beziehbar
Identitätskarten können in Zukunft sowohl bei den Gemeinden als auch direkt in den kantonalen Ausweiszentren beantragt werden. Wie die Bündner Regierung beschlossen hat, wird auf die Eröffnung von weiteren Ausweiszentren im Kanton vorläufig verzichtet.

Ursprünglich war vorgesehen, im Kanton Graubünden schrittweise fünf Ausweiszentren aufzubauen. Gemäss geplantem und nach der Volksabstimmung per 1. März 2010 in Kraft getretenem Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz) waren die Kantone verpflichtet, bis Ende Februar 2012 die Verfahren zur Beantragung von Identitätskarten anzupassen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hätten die Identitätskarten ebenfalls über die Ausweiszentren beantragt werden müssen.

Aufgrund des inzwischen bereits revidierten Ausweisgesetzes, das voraussichtlich 2012 in Kraft tritt, sind die Kantone aber nicht mehr verpflichtet, das Verfahren zur Beantragung der Identitätskarten anzupassen. Mit der Gesetzesrevision wurde auch festgelegt, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin Identitätskarten ohne Biometriedaten beantragen können.
Gestützt auf die neue Rechtslage spricht sich die Regierung gegen eine Monopolisierung des Ausstellungsverfahrens bei der Identitätskarte in den Ausweiszentren aus. Und wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, können mit den beiden bestehenden Ausweiszentren im Kanton die gegenwärtigen Bedürfnisse der Bündner Bevölkerung bestens abgedeckt werden.