Informationen für Angehörige und Verurteilte
Die häufigsten Fragen sind in dieser Zusammenfassung beantwortet.
Eintritt
Fernseher, Wasserkocher, Natel, PC und Drucker können nicht in die Anstalt gebracht werden.
Zelle
Sehen Sie eine Zelle von innen


Arbeit
Die Eingewiesenen arbeiten in den Betrieben der Ökonomie, des Gewerbes und Gutsbetriebes oder werden im Integrationsprogramm beschäftigt.
Besuch und Besuchsausgang
Benutzen Sie das Online-Formular oder laden Sie das nötige Anmeldeformular herunter.
Urlaub
Beziehungsurlaub
Der Beziehungsurlaub kann nach Verbüssung eines Sechstels der Strafe, frühestens jedoch im dritten Monat, spätestens nach 18 Monaten gewährt werden.
Der Aufenthalt in anderen Anstalten wird angerechnet.
Pakete
Im Monat können 2 Pakete à max. 3 kg per Post empfangen werden.
Die Besucher dürfen Geschenke bis 2 kg mitbringen.
- Selbstgebackene Kuchen und Frischfleisch sind nicht zugelassen.
- Alkohol, Drogen und Medikamente sind verboten.
- Geldsendungen sind verboten.
- Bücher und Zeitschriften fallen nicht unter die Gewichtsbeschränkung.
Telefon und Briefpost, Kontrollen
Jede Zelle verfügt über ein Zellenkommunikationssystem. Die Eingewiesenen können per Videotelefonie nach aussen telefonieren aber keine Anrufe empfangen. In Notfällen können Sie unsere Zentrale anrufen. Brief- und Paketpost werden kontrolliert.
Haben Sie noch weitere Fragen? - Dann rufen Sie uns an: 081 257 46 46 oder senden Sie uns ein Email:
info.realta@ajv.gr.ch