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Stationäre Massnahme
 

Stationäre Massnahme bei psychischen Störungen 

Im Rahmen einer stationären therapeutischen Massnahme, welcher eine Tatbegehung im Zusammenhang mit einer psychischen Störung zu Grunde liegt, soll diese Störung behandelt werden. Dadurch soll der Gefahr der Begehung von weiteren Straftaten durch die verurteilte Person begegnet werden. Die Dauer der Massnahme beträgt in der Regel fünf Jahre. Allerdings kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Verlängerung der Massnahme um jeweils höchstens fünf Jahre anordnen. Die stationäre Behandlung erfolgt meistens in einer geeigneten psychiatrischen Einrichtung oder einer Massnahmenvollzugseinrichtung. 

Stationäre Massnahme bei Sucht 

Im Rahmen einer stationären therapeutischen Massnahme, welcher eine Tatbegehung im Zusammenhang mit einer Suchtmittelabhängigkeit oder einer anderen Abhängigkeit zu Grunde liegt, soll diese Abhängigkeit behandelt werden. Dadurch soll der Gefahr der Begehung von weiteren Straftaten durch die verurteilte Person begegnet werden. Die Dauer der Massnahme beträgt in der Regel drei Jahre. Sind die Behandlungsziele nach drei Jahren nicht erreicht, kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Massnahme einmal um ein weiteres Jahr verlängern. Die Massnahme wird stationär in einer spezialisierten Institution oder psychiatrischen Einrichtung vollzogen.  

Stationäre Massnahme für junge Erwachsene 

Die Massnahme für junge Erwachsene hat zum Ziel, den 18- bis 25-Jährigen mit einer altersgerechten Sanktion Rechnung zu tragen. Straffällig gewordene junge Erwachsene mit einer erheblichen Störung in der Persönlichkeitsentwicklung werden in spezielle Institutionen eingewiesen. Dadurch soll der Gefahr der Begehung von weiteren Straftaten durch die verurteilte Person begegnet werden. Die Dauer der Massnahme beträgt höchstens vier Jahre. Im Falle einer Rückversetzung nach bedingter Entlassung liegt die Höchstdauer insgesamt bei sechs Jahren. In jedem Fall ist die Massnahme nach Vollendung des 30. Altersjahrs des Täters aufzuheben.