Navigation

Inhaltsbereich

Weisungen
 

Weisungen 

Weisungen sind Verhaltensvorschriften an die verurteilte Person. Diese Auflagen werden meist vom Vollzugs- und Bewährungsdienst im Hinblick auf eine bedingte Entlassung aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug ausgesprochen und während der Probezeit kontrolliert. Weisungen können jedoch auch von einem Gericht angeordnet werden. Weisungen können insbesondere in folgenden Lebensbereichen angeordnet werden:  

  • Berufsausübung
  • Aufenthalt
  • Führen von Motorfahrzeugen
  • Schadenersatz
  • ärztliche bzw. psychologische Betreuung

Die Dauer der Weisung entspricht der Probezeit.