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Provisorisch per 01.01.2026

Der Regierungsbeschluss zur Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Verordnung zum Krankenpflegegesetz; VOzKPG; BR 506.060) ist pendent.
Die Publikation der definitiven anerkannten Kosten per 01.01.2026 der Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen sowie der Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung erfolgt voraussichtlich bis Ende Februar 2026. 

 

Spitex Dienste mit kommunalen Leistungsauftrag

Spitex Dienste ohne kommunalen Leistungsauftrag

Anerkannte Pflegefachpersonen

Aufenthalt in Tages- und Nachtstrukturen