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Herzlich willkommen in der Schweiz!

Führerausweis

Detaillierte Auskünfte in Bezug auf die Verwendung ausländischer Führerausweise auf schweizerischem Gebiet geben wir Ihnen auf telefonische oder schriftliche Anfrage hin jederzeit gerne.

Allgemein kann gesagt werden, dass ein gültiger nationaler ausländischer Führerausweis in der Schweiz während höchstens 12 Monaten verwendet werden darf. Bei berufsmässigen Fahrten gilt dies jedoch nicht.

Einen schweizerischen Führerausweis benötigen:

  • Fahrzeugführer aus dem Ausland, die seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben;

  • Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Führerausweiskategorien C, C1, D oder D1 führen oder einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport bedürfen. Der Erwerb hat in diesem Falle vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt zu erfolgen.