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Hier finden Sie wichtige Informationen und Antworten auf Fragen zur Fahrzeugtechnik. 

Änderungen an Fahrzeugen

Technische Änderungen am Fahrzeug müssen gemeldet werden. Wir müssen geänderte Fahrzeuge vor der Weiterverwendung prüfen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Änderung über die Machbarkeit und die Kosten zu informieren.

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) regelt alle Änderungen an Motorwagen und Motorrädern.

Meldepflichtig sind besonders folgende Änderungen:

  • Änderung der Fahrzeugeinteilung
  • Änderung der Abmessungen, des Achsabstandes, der Spurweite oder der Gewichte
  • Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen (Abgase und Lärm) verändern
  • Auspuffanlage, die nicht für den Fahrzeugtyp genehmigt ist
  • Änderung an der Kraftübertragung
  • Räder, die nicht für den Fahrzeugtyp genehmigt sind
  • Änderung der Lenkanlage oder der Bremsanlage
  • Anbringen einer Anhängevorrichtung
  • Alle weiteren wesentlichen Änderungen

Technische Änderungen prüfen lassen

Hier können Sie einen Termin für eine technische Fahrzeugprüfung an einem unserer Standorte vereinbaren.

Anhängervorrichtung (Anhängerkupplung) prüfen

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug eine neue Anhängevorrichtung montieren, müssen Sie das Fahrzeug prüfen lassen. Wir tragen die Änderung in den Fahrzeugausweis ein. Erst danach dürfen Sie die Anhängevorrichtung benutzen.

Für die Prüfung brauchen Sie bestimmte Fahrzeugdaten. Dazu gehören der Typenschein, das sogenannte Certificate of Conformity (Übereinstimmungsbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft) oder die Betriebsanleitung des Fahrzeugs. Wir empfehlen, dass Sie sich beim Einbauen der Anhängevorrichtung und bei der Prüfung von einer Fachperson aus dem Garagengewerbe unterstützen lassen.

Um die Änderung prüfen zu lassen haben Sie folgende Möglichkeiten:

Ausnahme: Für Variobloc-Systeme und durchgehende Anhängerbremssysteme (pneumatisch, elektrisch oder hydraulisch) müssen Sie in jedem Fall einen Prüfungstermin mit uns vereinbaren.

Gewichtsänderung

Wir können das zugelassene Gesamtgewicht eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers auf Ihren Antrag als Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin ändern. Diese Änderung ist höchstens einmal pro Jahr möglich. Sie ist ebenfalls erlaubt, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter wechselt. Die neue Gewichtsangabe darf die vom Fahrzeughersteller garantierte Höchstgrenze nicht überschreiten.

Antragsformular zur Gewichtsänderung am Fahrzeug

Kauf Occasionen

Wenn Sie ein Occasionsfahrzeug kaufen wollen, dann beachten Sie bitte, dass bei einem Halterwechsel nicht immer das periodische Prüfungsintervall gilt. Fahrzeuge der folgenden Fahrzeugarten können auf den neuen Halter eingelöst werden, wenn die letzte Fahrzeugprüfung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt:

  • Motorräder
  • Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge
  • leichte und schwere Personenwagen
  • Kleinbusse
  • Lieferwagen
  • Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht bis 3.5 t
  • Wohnmotorwagen und Fahrzeuge mit aufgebautem Nutzraum
  • Sachentransportanhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t
  • Motorkarren
  • Traktoren
  • Arbeitsmotorfahrzeuge
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Motoreinachser
  • Anhänger aller dieser Fahrzeugarten sowie
  • Arbeitsanhänger, ausgenommen die Anhänger der Feuerwehr und des Zivilschutzes

Formulare und Merkblätter

Antragsformular Veteranenfahrzeug

Antragsformular zur Gewichtsänderung

Formular Prüfbestätigung für Verbindungseinrichtungen (Anhängerkupplungen) an leichten Motorwagen

Faktenblatt Abgaswartung

Beispiele über das Nachrüsten von Sicherheitsgurten in Lieferwagen

Neuerung bei Domizil-Anhängerprüfungen mit durchgehenden Bremsen

Sicherung von Kindern in Fahrzeugen

Weisung für den Import von Fahrzeugen

Weisungen zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit gelben Gefahrenlichtern