Navigation

Inhaltsbereich

Befüll- und Waschplätze
 

 

Um die Punkteinträge von Pflanzenschutzmitteln beim Befüllen und Reinigen der Spritz- und Sprühgeräte zu vermeiden, dürfen diese Arbeiten nur noch auf dafür speziell ausgerüsteten Plätzen ausgeführt werden. Zulässig sind Anlagen auf dem Hof oder mobile Einrichtungen. Diese können auch überbetrieblich genutzt werden. Der Kanton Graubünden unterstützt den Neubau von Befüll- und Waschplätzen für Spritz- und Sprühgeräte für kleinere Vorhaben mit kantonalen Fördermassnahmen.

Welche Anforderungen müssen Befüllplätze von Spritz- und Sprühgeräten erfüllen?

  • Der Befüllplatz muss dicht und abflusslos sein.
  • Der Befüllplatz muss ausreichend Auffangvolumen und einen Überlaufschutz (Randabschluss) aufweisen.
  • Der Befüllplatz muss überdacht sein, mobile Plätze müssen nach jedem Gebrauch weggeräumt werden.
  • Mobile Befüllplätze müssen mit einem mindestens 15 cm hohen Rand ausgestattet sein. Das Material muss witterungs- und UV-beständig sein und einen hohen Widerstand gegen mechanische Einwirkungen aufweisen.
  • Verschüttete Pflanzenschutzmittel und aus dem Tank auslaufende Spritzbrühe müssen in den Spritzbrühtank entleert oder fachgerecht entsorgt werden können. Dafür muss die nötige Infrastruktur (Pumpe, Nasssauger oder Bindemittel und Behälter) vorhanden sein.

Welche Anforderungen müssen Waschplätze von Spritz- und Sprühgeräten erfüllen?

  • Der Waschplatz muss dicht sein.
  • Der stationäre Waschplatz besteht aus einer Betonplatte mit mindestens 2 Prozent Gefälle zu einem Einlaufschacht. Für das Reinigungswasser ist ein Sammelbehälter erforderlich.
  • Der Waschplatz kann überdacht sein. Falls er nicht überdacht ist, muss das Niederschlagswasser aufgefangen oder umgeleitet werden.
  • Mobile Waschplätze ohne Überdachung müssen nach jedem Gebrauch gereinigt und weggeräumt werden.
  • Es wird empfohlen, den Waschplatz auch als Befüllplatz zu nutzen.

Wie ist das Reinigungswasser zu behandeln?

  • Es wird empfohlen, das Reinigungswasser einer Spezialbehandlung zuzuführen (Verdunstung und Abbau der Spritzmittelrückstände durch Mikroorganismen, Filtration etc.).
  • Das Reinigungswasser kann in eine aktive Güllegrube eingeleitet werden. Das mit Hofdünger verdünnte Reinigungswasser kann unter Auflagen auf dem Feld ausgebracht werden.
  • Das Reinigungswasser kann unter Auflagen auf dem Feld ausgebracht werden.
  • Das Reinigungswasser kann als Sonderabfall entsorgt werden.

Gibt es finanzielle Unterstützung für den Bau von Befüll- und Waschplätzen? 

Der Kanton Graubünden unterstützt den Neubau von Befüll- und Waschplätzen für Spritz- und Sprühgeräte für kleinere Vorhaben mit kantonalen Fördermassnahmen (siehe dazu Befüll- und Waschplätze für Pflanzenschutzspritzen)