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Befüll- und Waschplätze für Pflanzenschutzspritzen
 

 

Der Kanton Graubünden unterstützt den Neubau von Befüll- und Waschplätzen für Spritz- und Sprühgeräte für kleinere Vorhaben mit kantonalen Mitteln. Die finanzielle Unterstützung der Bauvorhaben hilft, die Punkteinträge von Pflanzenschutzmitteln bei der Befüllung und Reinigung dieser Geräte zu reduzieren.

Was für Bedingungen gelten für kantonale Beiträge?

  • Der Betrieb ist direktzahlungsberechtigt, das Gesuch kann durch die Eigentümerin oder den Eigentümer oder durch die Bewirtschafterin oder den Bewirtschafter gestellt werden.
  • Die Investition wird mindestens während der nächsten fünf Jahre genutzt.
  • Die Investition kann nach der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV; SR 913.1) nicht unterstützt werden.
  • Eine rechtskräftige Baubewilligung liegt vor.
  • Die Finanzierung ist gesichert.
  • Der Beitrag muss vor Baubeginn zugesichert werden.

Wie sieht die Unterstützung aus?

  • Der Ansatz für Befüll- und Waschplätze liegt bei einzelbetrieblichen Massnahmen bei 30 Prozent der beitragsberechtigten Kosten und bei gemeinschaftlichen Massnahmen bei 50 Prozent der beitragsberechtigten Kosten.
  • Der Beitrag für diese Massnahmen wird ab 6000 Franken beitragsberechtigten Kosten ausbezahlt.
  • Es werden maximal 10 000 Franken ausgerichtet.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Gesuch mittels Formular
  • Pläne
  • Bedarfsnachweis der Pflanzenschutzfachstelle des Plantahofs (Bericht mit Prüfung der technischen Anforderung), Fabian Sgier (Fabian.Sgier@plantahof.gr.ch, 081 257 60 40)
  • Finanzierung
  • Bauabrechnung nach Ausführung mit Auszahlungsantrag.