Ab dem 1. Januar 2026 führt der Kanton ein neues Förderinstrument für den Bau preisgünstiger Mietwohnungen ein. Der Kanton kann gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften zinsvergünstigte, rückzahlbare Darlehen gewähren.
Die Förderung ergänzt die Förderung des Bundes aus dem Fonds de Roulement (FdR). Erhalten gemeinnützige Wohnbauträgerschaften für die Erstellung, den Erwerb und die Erneuerung von preisgünstigen Mietwohnungen zinsgünstige Darlehen des Bundes, richtet der Kanton grundsätzlich eine ergänzende, gleich hohe Förderung unter denselben Voraussetzungen und Konditionen aus.
Hier geht es zum Gesuch
Die Gesuchsformulare für eine Förderung durch den Bund (FdR) sind auf der Website des Bundesamts für Wohnungswesen erhältlich.
Für zusätzliche zinsgünstige Darlehen des Kantons ist das Beiblatt auszufüllen. Es ist zusammen mit dem Gesuchsformular des Bundes bei der zuständigen Dachorganisation (WBG Schweiz oder Wohnen Schweiz) einzureichen.