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Amt für Wirtschaft und Tourismus

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Ansprechpartner

  • Patrick Widmer

    Leiter Standortentwicklung Industrie Tel. +41 81 257 30 87 patrick.widmer@awt.gr.ch

  • Daniel Capaul

    Leiter Bestandespflege und Ansiedlungen KMUTel. +41 81 257 23 41daniel.capaul@awt.gr.ch

  • Walter C. Berner

    Projektleiter Standortentwicklung IndustrieTel. +41 81 257 30 96walter.berner@awt.gr.ch

  • Beatrice Koller

    Projektleiterin Standortentwicklung IndustrieTel. +41 81 257 30 86beatrice.koller@awt.gr.ch

Grundlage

  • Eidgenössische Steuerverwaltung
  • Steuerverwaltung Kanton Graubünden
  • Bundesgesetz über Regionalpolitik
  • Verordnung Bund über Regionalpolitik
  • Steuergesetz Graubünden
  • Verordnung Bund über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Steuerrechner

  • Steuerberechnung für natürliche Personen
  • Steuerberechnung für juristische Personen

Downloads

  • Überblick Steuersystem und Besteuerung von Unternehmen in Graubünden (neues Fenster)
  • Factsheet Steuererleichterungen (neues Fenster)
  • Karte der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen Regionalpolitik 01.07.2016 (neues Fenster)

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Steuern und Steuerrechner

Kleine Last für grosse Werte
Kleine Last
für grosse Werte

Graubündens Steuersystem ist auf die Bedürfnisse der Wirtschaft abgestimmt, bietet attraktive Steuersätze und eine grosszügige Abschreibungspraxis. Exportorientierte und innovative Unternehmen können Steuererleichterungen auf Kantons- und Bundesebene erhalten.

Ordentlich besteuerte Firmen bezahlen 14.73 % Steuern (in Prozent vom Reingewinn vor Steuern). Im Falle einer 100 % Steuererleichterung auf kantonaler Ebene bezahlen Unternehmen 7.83 % Steuern (in Prozent vom Reingewinn vor Steuern). Auch für Privatpersonen ist die steuerliche Belastung im nationalen und internationalen Vergleich sehr moderat – Graubünden liegt hier auf den vordersten Plätzen.

Steuern und Steuerrechner für Graubünden

Steuerliche Vorzüge

  • Steuerliche Vorbescheide (Rulings): über die Art der Besteuerung
  • Steuererleichterungen auf Kantonsebene von bis zu 100% und bis zu 10 Jahren: für neue Unternehmen oder eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit möglich
  • Steuererleichterungen auf Bundesebene: möglich bei Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen
  • Im Anschaffungs- oder Erstellungsjahr sowie im folgenden Jahr Sofortabschreibungen bis 100 % möglich
  • Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung: Bei einer Mindestbeteiligung von 10 % am Kapital einer AG, GmbH oder Genossenschaft profitieren natürliche, im Kanton wohnhafte Personen von der Teilbesteuerung der Beteiligungserträge
  • Pauschalbesteuerung: Ausländische Personen, welche in der Schweiz wohnhaft und unbeschränkt steuerpflichtig sind, können unter gewissen Voraussetzungen nach dem Aufwand besteuert werden.
  • Erbschaftssteuer: Keine Steuer bei Ehegatten und direkten Nachkommen auf das Nachlassvermögen

Steuerrechner

Steuerberechnung für natürliche Personen

Steuerberechnung für juristische Personen

Erfolgsgeschichten aus Graubünden

ACS DOBFAR

Sergio Dusci / Managing Director «Mit grosser Genugtuung haben wir festgestellt, dass die Beziehungen mit den Behörden, mit dem Kanton und mit Swissmedic sehr positiv sind. Das erlaubt ...

EMS-Gruppe

Magdalena Martullo / Vizepräsidentin des Verwaltungsrates und CEO der EMS-Gruppe «Unsere Mitarbeiter sind der Hauptgrund für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit von EMS, trotz der hohen Produktionskosten, schwieriger logistischer Bedingungen ...

Hamilton Bonaduz AG

Andreas Wieland / CEO und Direktionsmitglied «Für die Personalbeschaffung ist es ist ein grosses Plus, dass unser hochqualifiziertes und motiviertes Personal arbeiten darf, wo andere Menschen die Ferien ...

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