Navigation

Inhaltsbereich

Grundschutz und Tierschutz

Für Kleinvieh gelten folgende Minimalanforderungen an den Grundschutz:

  • Der Betrieb verfügt über ein einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept (siehe Wegleitung Herdenschutz Graubünden Kapitel 2.2.).
    Herdenschutzhunde oder Zäune:
    Herdenschutzhunde: mindestens zwei erwachsene Herdenschutzhunde mit bestandender Prüfung stehen im Einsatz (siehe Finanzierung von Herdenschutzhunden)
    Zäune: 0.9 m hoch, geschlossen elektrifiziert, Netz oder mindestens 4 Litzen oder Knotengitter mit mindestens zwei elektrifizierten Litzen aussen und oben (siehe Finanzierung von Zäunen).
  • Die Beurteilung des Grundschutzes erfolgt durch den Plantahof, idealerweise vor Rissen, im Rahmen eines einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzepts.

Tierschutz

Das zuständige Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit ALT informiert Sie über die aktuellen Vorschriften zur Sömmerung und zum Tierverkehr.

Entschädigung von Rissen

  • Die Entschädigung von Nutztierrissen erfolgt durch das Amt für Jagd und Fischerei AJF. Dafür ist eine Beurteilung durch den Wildhüter zwingend. Für Abwicklung und Auszahlung der Entschädigung ist das AJF zuständig.

Haltung von Herdenschutzhunden

  • Falls Sie sich für die Haltung von Herdenschutzhunden interessieren, steht Ihnen der Herdenschutzberater Ihrer Region für die erste Kontaktaufnahme, allgemeine Informationen und eine Betriebsberatung zur Verfügung. Um finanzielle Förderung (siehe Finanzielle Förderung von Herdenschutzhunden) zu erhalten, ist diese Kontaktaufnahme vor der Hundebeschaffung zwingend.
  • Allgemeine Informationen zu Haltung, Ausbildung und Finanzierung von Herdenschutzhunden
  • Halterinnen und Halter treffen sich in Graubünden regelmässig zum Erfahrungs- und Wissensaustausch und zu Weiterbildungen. Sind Sie interessiert? Melden Sie sich beim Herdenschutzberater Ihrer Region.
  • Ist Ihre Alpweide mit Herdenschutzhunden schon online  ? Melden Sie uns Ihre Alpweide, wir schalten sie für Touristen und die Öffentlichkeit zur Information mit Verhaltensregeln online.

Finanzielle Förderung von Herdenschutzhunden

Voraussetzungen:

  • Damit Ihr Betrieb mit den Herdenschutzhunden gefördert werden kann, müssen Sie vor der Beschaffung von Herdenschutzhunden Kontakt mit dem Herdenschutzberater Ihrer Region aufnehmen.
  • Als Grundlage zur finanziellen Förderung erstellt unser Team zusammen mit Ihnen ein einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept.
    Sie benötigen als HalterIn einmalig einen Sachkundenachweis Herdenschutzhunde, zusätzlich wird die regelmässige Weiterbildung empfohlen, nutzen Sie die aktuellen Angebote.
  • Damit Ihre Herdenschutzhunde ins kantonale Herdenschutzhundeprogramm aufgenommen und gefördert werden können, muss jeder Herdenschutzhund einerseits die Einsatzbereitschaftsüberprüfung bestehen. Prüfungsanforderungen sind in der Vollzugshilfe des Bundes erläutert. Andererseitsmuss jeder ihrer Hunde einmalig eine Gruppenlektion ohne Nutztiere ausserhalb des Betriebs absolvieren.
  • Die Prüfungsvorbereitung beginnt schon vor der Geburt. Es steht Ihnen jederzeit einer unserer Berater Ihrer Wahl zur Verfügung. Kontakte vermittelt Ihr Regionalberater Herdenschutz am Plantahof.
Weisung Fördervoraussetzungen

 

 

Weidezauntechnik

Weidezauntechnik

 

Finanzielle Förderung von Zäunen

  • Elektrozäune: geschlossen elektrifizierte Koppeln mit 0.9m Höhe (Flexinetz oder min. 4 Litzen) gelten derzeit als Grundschutz (Sömmerungsgebiet und landwirtschaftliche Nutzfläche).
  • Finanzielle Unterstützung für Zäune leistet der Bund, wenn diese 1.05m und höher sind. Die Unterstützung muss mit folgenden Formularen beantragt werden.
  • Antragsformular Abgeltung von Herdenschutzzäunen mit Angaben zur finanziellen Abgeltung.
  • Abgeltungsformular Erschwerter Unterhalt von Herdenschutzzäunen mit Angaben zur finanziellen Abgeltung.
  • Die ausgefüllten Antragsformulare können per Post an Plantahof, z.H. Reto Lamprecht, Kantonsstrasse 17, 7302 Landquart oder per E-Mail an reto.lamprecht@plantahof.gr.ch gesendet werden.
  • Am 10. Juni 2023 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) uns in Kenntnis gesetzt, dass für die Unterstützung von Zaunverstärkungen nach Art. 10ter Abs. 1 Bst. b JSV gemäss dem vom Parlament bewilligten Kredit und dem Vertrag zwischen BAFU und AGRIDEA rund CHF 300'000.- zur Verfügung stehen. Dieses Budget ist nun ausgeschöpft, weshalb Anträge für Zaunbeiträge via die Formulare 10, 10a, 11 und 12 (Zäune, erschwerter Unterhalt, Wanderwegauszäunung und Bienenstände) von der AGRIDEA nicht mehr bearbeitet werden.