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Das Logo ist das erkennbare Zeichen der Kulturförderung des Kantons Graubünden. Sofern auf Plakaten, Drucksachen, Einladungen, Katalogen und dergleichen Logos zum Einsatz kommen, muss das Logo «Kulturförderung, Kanton Graubünden» wie die anderen Logos erscheinen, angeordnet in der Reihenfolge der gesprochenen Beitragshöhe.

Es ist jedoch nicht zwingend das Logo anzubringen. Wenn auch jene der Sponsoren nicht in Erscheinung treten, genügt - etwa in einer Buchpublikation - die namentliche Nennung in der entsprechenden Kantonssprache.

Unterstützung durch öffentliche Geldgeber ist klar von Sponsoring zu trennen. Die kantonale Kulturförderung ist kein Sponsor.

Falls Beiträge aus dem Lotteriefonds (SWISSLOS) gesprochen werden, muss das SWISSLOS/Kulturförderungslogo angebracht werden.