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Das Staatsarchiv Graubünden/Amt für Kultur und die Standeskanzlei haben das gesamte Bündner Recht, wie es seit 1803 in der Amtlichen Gesetzessammlung (AGS) veröffentlicht worden ist, digitalisiert und online zugänglich gemacht. Dies erleichtert die juristische Arbeit, wenn vergangene Rechtszustände rekonstruiert werden müssen, und stellt gleichzeitig der historischen Forschung über Graubünden einen zentralen Quellenbestand komfortabel zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.
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