Auf Inertstoffdeponien dürfen grundsätzlich folgende Abfälle abgelagert werden: Inertstoffe im Sinne von Anhang 5 Ziffer 2 VVEA und unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial. Welche Abfälle abgelagert werden dürfen, ergibt sich für jede Deponie aus der Betriebsbewilligung. Im Kanton Graubünden wurden zahlreiche Inertstoffdeponien bewilligt, auf denen nur unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial abgelagert werden darf.