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Der Umweltverträglichkeitsbericht des Gesuchstellers und die Beurteilung durch die Umweltschutzfachstelle (in Graubünden das Amt für Natur und Umwelt, ANU) bilden die Grundlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch die Behörde, die für den Entscheid über Planung, Errichtung oder Änderung einer Anlage zuständig ist. Im UVB müssen alle Angaben, die für die UVP erforderlich sind, vollständig, transparent und nachvollziehbar enthalten sein.