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Obwohl die rechtlichen Verpflichtungen für die Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz vorhanden sind, bleibt die tatsächliche Gleichstellung eine Herausforderung. Statistiken etwa zeigen, dass Männer durchschnittlich 18 Prozent mehr verdienen als Frauen, während Frauen eine um 34 Prozent niedrigere Altersvorsorge haben. Dies führt zu einem höheren Risiko für Altersarmut.

Ein Beispiel: Eine erfahrene Pflegefachfrau, die seit über 20 Jahren in ihrem Beruf tätig ist, entdeckt, dass ein Kollege mit deutlich geringerer Qualifikation jährlich 10'000 Franken mehr verdient als sie. Nachdem sie ein Schlichtungsgesuch bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Gleichstellungssachen einreicht, wird eine Einigung erzielt: Die Arbeitgeberin zahlt der Pflegefachfrau die Lohndifferenz der letzten fünf Jahre und stimmt einer Lohnerhöhung für ihre zukünftige Arbeit zu. Dieser und weitere 1135 konkrete Fälle sind auf gleichstellungsgesetz.ch zu finden, einer Datenbank für Entscheide nach dem Gleichstellungsgesetz in der Deutschschweiz.

Die kantonalen Schlichtungsbehörden können von Frauen und Männern, die sich bei der Arbeit diskriminiert fühlen, kontaktiert werden. In Graubünden haben bislang nur fünf Personen oder Institutionen diesen Weg beschritten. Graubünden gehört damit mit den Innerschweizer Kantonen Wallis und den beiden Appenzell zu den Schlusslichtern. Die meisten Fälle, nämlich 499, wurden in Zürich eingeklagt. «Aus den Zahlen ist klar ersichtlich, dass es für Einzelpersonen unverändert schwierig bleibt, Rechte einzuklagen», erklärt Susanna Mazzetta, juristische Mitarbeiterin der Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann. Vor allen in kleineren und übersichtlichen Kantonen schreckten Betroffene davor zurück sich zu exponieren.

Weiterbildungen zum Gleichstellungsgesetz

Trotz vorhandener gesetzlicher Rahmenbedingungen wird das GIeichstellungsgesetz oft nicht korrekt umgesetzt, und Gerichtsurteile entsprechen nicht immer dem Zweck des Gesetzes. Die Plattform gleichstellungsgesetz.ch trägt dazu bei, Missverständnissen entgegenzuwirken, sodass Gerichte und juristische Fachpersonen das Gleichstellungsgesetz besser verstehen und präziser anwenden können.

Aufgelistet auf der Plattform werden auch Weiterbildungen für Fachpersonen, aktuell etwa zu «Eindeutig Zweideutig: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – wie beraten?». Barbara Wülser, Leiterin Stabsstelle für Chancengleichheit, betont: «Nur mit Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit verbessern die Gleichstellung der Geschlechter im Schweizer Arbeitswelt.» Eine weitere Entwicklung ist die geplante Fusion der Websites gleichstellungsgesetz.ch, sentenzeparita.ch und leg.ch zu einer mehrsprachigen, nationalen Plattform. Ab 2025 sind unter equality-law.ch juristische Fälle und Gerichtsurteile zum Gleichstellungsgesetz gesamtschweizerisch auf Deutsch, Italienisch und Französisch verfügbar.

lorena

Illustration: Lorena Paterlini

Quellen und weitere Informationen:

  • Recht - Recht - Themen (gr.ch)
  • Entscheide nach Gleichstellungsgesetz
  • Sentenze parità 
  • leg.ch
  • Schlichtungsbehörden Graubünden
  • Schlichtungsstellen
  • Gleichstellungsstrategie
  • Ratgeber gleichstellungsgesetz.ch
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