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Erstausbildung:
Die Erstausbildung umfasst die erste Ausbildung, welche zur Berufsausübung befähigt, und die darauf aufbauenden Ausbildungen bis einschliesslich des ersten Masterabschlusses auf Tertiärstufe.

Weiterbildung:
Die Weiterbildung umfasst die Ausbildung, die auf der Erstausbildung aufbaut.

Zweitausbildung:
Die Zweitausbildung umfasst alle Ausbildungen, die nicht der Erstausbildung oder der Weiterbildung zugeordnet werden können.