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Damit der Kanton das E-Voting-System einsetzen kann, findet eine unabhängige Überprüfung durch externe Expertinnen und Experten im Auftrag der Bundeskanzlei statt. Dabei wird überprüft, ob das System und der Betrieb bei der Systemanbieterin, den Kantonen und der Druckerei den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Prüfberichte werden auf der Webseite der Bundeskanzlei veröffentlicht. Zusätzlich sind für den Einsatz des Systems eine Grundbewilligung des Bundesrates und eine Zulassung der Bundeskanzlei notwendig.

Prüfberichte der unabhängigen Überprüfung im Auftrag der Bundeskanzlei (admin.ch)
Stellungnahme der Kantone zur unabhängigen Überprüfung ihrer Prozesse
Risikobeurteilung der Bundeskanzlei (admin.ch)

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens hat der Kanton in Zusammenarbeit mit den Kantonen St.Gallen, Basel-Stadt und Thurgau die folgenden Dokumente erstellt.

Glossar-Konzept

Inhalt Teil 2

Das E-Voting-System wird kontinuierlich verbessert und weiterentwickelt. Die unabhängigen Überprüfungen im Auftrag der Bundeskanzlei werden regelmässig wiederholt. Der Handlungsbedarf sowie die geplanten Weiterentwicklungen werden in einem Massnahmenkatalog dokumentiert.

Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen zur Verbesserung und Weiterentwicklung von E-Voting (admin.ch)

Für die folgenden sogenannten «Nicht-Konformitäten» (Ausnahmen nach Art. 16 Abs. 2 VEleS) hat der Kanton Graubünden eine Ausnahmebewilligung erhalten:

  • Die elektronische Urne wird bereits am Samstag entschlüsselt, obwohl gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben eine Entschlüsselung frühestens am Abstimmungs- oder Wahlsonntag beginnen darf. Die kantonalen Rechtsgrundlagen ermöglichen dem Kanton Graubünden eine Entschlüsselung am Samstag.
  • Die Software VCPS für die Erstellung der Stimmrechtsausweise ist nicht offengelegt. Die Software wurde bereits in der früheren Versuchsphase eingesetzt und wurde nicht für eine Offenlegung konzipiert. Die Software wurde im Auftrag der Bundeskanzlei auditiert. Es wurde Verbesserungspotential festgehalten, es wurden aber keine kritischen Befunde entdeckt. Die Software wird durch den Kanton vor jedem Einsatz umfassend getestet. Es ist geplant, eine neue Version der Software zu veröffentlichen.

Die Schweizerische Post veröffentlicht alle relevanten Komponenten des E-Voting-Systems und lässt sie öffentlich testen (Bug-Bounty-Programm). Meldungen, die zur Verbesserung des Systems beitragen, werden finanziell belohnt. Die Schweizerische Post informiert die Öffentlichkeit über Meldungen, die sie im Rahmen des Bug-Bounty-Programms erhält, sowie über vorgenommene und geplante Verbesserungen des Systems.

Informationen zum E-Voting-Community-Programm der Schweizerischen Post (post.ch)
Publikationsplattform der Schweizerischen Post für den Quellcode und die Systemdokumentation (gitlab.com)