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Müssen die Listen einer Partei/Gruppierung in allen Wahlkreisen gleich heissen?

Ja. Damit Listen aus verschiedenen Wahlkreisen eine Listengruppe bilden, müssen die Listen die gleiche Bezeichnung tragen und die Vertretungen der Listen bis spätestens am elftletzten Mittwoch vor dem Wahltag eine entsprechende schriftliche Erklärung bei der Standeskanzlei einreichen (Art. 16 Abs. 1 und 2 GRWG). Die Listengruppen- bzw. Listenbezeichnungen werden für alle Wahlkreise in allen drei Amtssprachen auf den Wahlzetteln aufgeführt. Wurde eine Liste nur in einem Wahlkreis eingereicht, gilt diese Liste ebenfalls als Listengruppe (Art. 16 Abs. 3 GRWG).

Wird auf den Wahlzetteln die volle Bezeichnung einer Listengruppe verwendet oder deren Kurzbezeichnung?

Auf den Wahlzetteln wird die volle Bezeichnung einer Listengruppe verwendet. Die Kurzbezeichnung erscheint auf anderen Dokumenten oder Publikationen, bei welchen zu wenig Platz für die vollständige Bezeichnung der Listengruppe vorhanden ist.