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Sind Listenverbindungen erlaubt?

Nein. Listenverbindungen sind ausgeschlossen (Art. 15 Abs. 1 GRWG). Es ist aber nicht verboten, eine Themenliste (z.B. «Liste Klimaschutz» oder «Gegen den Wolf») als Wahlvorschlag einzureichen. Dabei handelt es sich nicht um eine Listenverbindung, denn die Personen kandidieren auf einer Liste unter einem gemeinsamen «Label». Die Personen dürfen aber nicht gleichzeitig auf einer anderen Liste (z.B. auf der Liste ihrer Partei) aufgeführt werden (Art. 13 GRWG).

Muss eine Liste ausschliesslich Kandidierende der gleichen politischen Partei aufführen oder sind auch andere Arten von Listen zulässig?

Das Wahlgesetz kennt keine Parteien. Ob hinter einem Wahlvorschlag eine Partei, eine Bewegung, eine Stammtischrunde oder ein Sportverein steckt und ob die Initianten der Liste als juristische Person organisiert sind oder nicht, ist unerheblich.