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Mehrheitswahlverfahren

Die Regierungsmitglieder werden nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) auf vier Jahre gewählt und können maximal zweimal wiedergewählt werden. Das Kantonsgebiet bildet den Wahlkreis. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer das absolute Mehr erreicht. Erreichen mehr Kandidierende das absolute Mehr, als Sitze zu besetzen sind, sind diejenigen mit den höchsten Stimmenzahlen gewählt.

Das absolute Mehr berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen für kandidierende Personen wird durch die doppelte Zahl der freien Sitze geteilt. Die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr.

Werden im ersten Wahlgang nicht alle fünf Mitglieder der Regierung gewählt, kommt es am 16. August 2026 zu einem zweiten Wahlgang. Gewählt sind jene Kandidierenden, die am meisten Stimmen erzielen (relatives Mehr).