Ausfüllen des Wahlzettels
Verwendbare Wahlzettel
Die Stimmabgabe ist nur mit dem amtlichen Wahlzettel (Wahlzettel mit vorgedruckten Kandidierenden zum Ankreuzen) gültig.
Wahlzettel ausfüllen
- Auf dem Wahlzettel dürfen maximal 5 Namen der vorgedruckten Kandidierenden im vorgesehenen Feld persönlich und handschriftlich angekreuzt (x) werden (die Kandidierenden sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt).
- Nur angekreuzte Namen erhalten eine Stimme.
- Werden mehr als 5 Namen angekreuzt, ist der Wahlzettel ungültig. Kumulieren ist nicht zulässig.
- Wenn kein Name angekreuzt wird, gilt der Wahlzettel als leer.
- Wahlzettel mit ehrverletzenden Äusserungen oder offensichtlichen Kennzeichnungen sind ungültig.
Wichtig:
Für die gleiche Kandidatin respektive den gleichen Kandidaten kann nur eine Stimme abgegeben werden. Das Kumulieren (mehrfache Stimmabgabe für die gleiche Person) ist bei den Regierungswahlen nicht gestattet.
Erläuterungen als PDF
Die Wahlanleitung ist auch als PDF verfügbar:
Wahlanleitung als PDF
Erläuterungen für Menschen mit Behinderung
Die Wahlanleitung ist auch speziell für Menschen mit Behinderung verfügbar:
Wahl-Anleitung in Leichter Sprache
Wahlanleitung für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (CD-Daten im Daisy-Format)
Informationen über Daisy-Reader finden Sie auf der Webseite der «Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte»