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Kantonale Gefährdungsanalyse

Die Schweiz ist immer wieder von Ereignissen und Entwicklungen betroffen, welche die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen gefährden oder zumindest den Alltag erheblich einschränken. Die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen stellt eine grosse Herausforderung für den Bevölkerungsschutz dar. Damit diesen Gefährdungen gezielt entgegengewirkt werden kann, müssen sowohl die Gefährdungen als auch die daraus resultierenden Risiken bekannt sein.

Um den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern, wird im Kanton Graubünden, im Rahmen des kontinuierlichen Risikomanagements, regelmässig eine Gefährdungsanalyse durchgeführt und überarbeitet. Der Fokus liegt dabei auf Ereignissen, welche im Kanton zu einer besonderen oder ausserordentlichen Lage führen können und somit das Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes stark fordern. Zur besseren Beurteilung des Risikos wurde pro Gefährdung mit einem Szenario «Erheblich» und einem Szenario «Gross» gearbeitet (Ausnahme: N02 Hochwasser).

Für den Kanton Graubünden wurden in der aktuellen Überarbeitung 27 Gefährdungen aus den Bereichen Natur, Technik und Gesellschaft als relevant beurteilt.

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Bericht "Gefährdungsanalyse Kanton Graubünden"

Kommunale Gefährdungsanalyse

Die kommunale Gefährdungsanalyse ist ein zentrales Element des integralen Risikomanagements einer Gemeinde. Die Analyse der Gefährdungen und deren Risiken legt die Basis für die kontinuierliche Optimierung des kommunalen Bevölkerungsschutzes. Gemäss Art. 7 des Bevölkerungsschutzgesetzes des Kantons Graubünden (BR 630.000) sind die Gemeinden für die Vorsorge im Hinblick auf besondere und ausserordentliche Lagen in ihrem Gemeindegebiet zuständig und müssen eine kommunale Gefährdungsanalyse erstellen. Ziel der Studie ist es eine umfassende Gefährdungsanalyse und somit eine Übersicht der für die Gemeinde relevanten Gefährdungen zu erarbeiten und mit Referenzszenarien zu hinterlegen, erste Massnahmen zur Reduktion der Risiken zu diskutieren und die Umsetzung der nötigen Massnahmen vorzubereiten. Die zuständigen politischen Gremien der Gemeinde entscheiden bis wann welche Massnahmen wie umzusetzen sind und welche (Rest-) Risiken tragbar sind.