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Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung und damit für das Verbundsystem Bevölkerungsschutz liegt bei der zuständigen Exekutive (Gemeindevorstand, Kantonsregierung). Die Gemeinden und der Kanton setzen für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen einen Führungsstab ein. Dieser übernimmt die Führung wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit gemeinsam im Einsatz stehen.

Der Führungsstab ist zuständig für:

  • die Sicherstellung der Information der Bevölkerung über Gefährdungen, Schutzmöglichkeiten und Schutzmassnahmen;
  • die Warnung und Alarmierung sowie Erteilung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung;
  • die Sicherstellung der Führungstätigkeit;
  • die Koordination der Vorbereitungen und Einsätze der Partnerorganisationen;
  • die Sicherstellung einer zeit- und lagegerechten Bereitschaft sowie der personellen und materiellen Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf bewaffnete Konflikte.