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Die Gemeinden sind zuständig für die Vorsorge für besondere und ausserordentliche Lagen, sowie für die Bewältigung von Ereignissen der besonderen Lage auf ihrem Gemeindegebiet. Sie setzen für die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen einen Führungsstab ein. Sie leisten einander in der besonderen und ausserordentlichen Lage Hilfe und unterstützen sich gegenseitig.


Aufgaben in der Vorsorge

  • Analyse der Gefahren, die sich auf dem Gemeindegebiet ereignen oder sich auf das Gemeindegebiet auswirken können;
  • Umsetzung beziehungsweise Veranlassung des gestützt auf die Gefährdungsanalyse ermittelten Handlungsbedarfs in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und den Betreibern der Gefahrenquellen;
  • Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der vom Kanton vorgeschriebenen Anzahl Kommunikationsgeräte und deren Bedienungskompetenz durch Gemeindefunktionäre;
  • Alarmierung der Bevölkerung und Erlass von Verhaltensanweisungen.

 

Aufgaben in der Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen

  • unverzügliche Einberufung des Gemeindeführungsstabs;
  • Lagebeurteilung;
  • Anordnung und Durchsetzung von Massnahmen zum Schutz, zur Rettung und zur Betreuung der Bevölkerung, die auf das Ereignis abgestimmt sind;
  • Herstellen und Sicherstellen der Kommunikationsverbindungen mit den Partnern des Bevölkerungsschutzes und dem Kantonalen Führungsstab;
  • Organisation der Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln, Wasser, Energie;
  • Organisation von Massnahmen zur Wiederherstellung der normalen Lage.