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Meldestelle für Missstände im Personalbereich
Die Regierung hat mit Beschluss vom 22. August 2023 die IntegrityPlus AG (IntegrityPlus), Zürich, als unabhängige Meldestelle für die Meldung von Missständen in der kantonalen Verwaltung, bei den Gerichten und bei den selbständigen kantonalen Anstalten (Ausnahme: Graubündner Kantonalbank) bezeichnet.

Der Kanton Graubünden legt grossen Wert auf eine vertrauens- und respektvolle Unternehmenskultur. Die persönliche und betriebliche Integrität soll geschützt und Missstände innerhalb kantonalen Verwaltung Graubünden sollen aufgedeckt werden.

Selbstverständlich können und dürfen sich Mitarbeitende bei konkreten Anhaltspunkten für Missstände nach wie vor an ihre/-n direkte/-n oder nächsthöhere/-n Vorgesetzte/-n wenden. Führt ein internes Ansprechen der Missstände nicht zur Behebung der Missstände oder führt es zu Interessenskonflikten, kann und soll eine Meldung an die unabhängige Meldestelle für Missstände erfolgen.

Klicken Sie auf die einzelnen Überschriften, um mehr Informationen darüber zu erhalten.

Wer ist IntegrityPlus?

IntegrityPlus unterstützt Unternehmen und öffentlich-rechtliche Organisationen mit einem interdisziplinären Team von Fachpersonen in allen Phasen eines erfolgreichen Managements von Missständen und zur Stärkung der betrieblichen und persönlichen Integrität.

Wer kann Missstände melden?

Mitarbeitende, welche aktuell bei der kantonalen Verwaltung, bei den Gerichten oder den selbständigen kantonalen Anstalten beschäftigt sind, können und sollen Meldungen zu Missständen einreichen.

Was darf und soll ich melden?

Mitarbeitende, die Informationen über Missstände in der Verwaltung des Kantons Graubünden haben, können mit Ihrer Meldung entscheidend zu deren Aufdeckung und Behebung beitragen.

Eine aufrichtige Meldung erstattet, wer den Inhalt seiner Meldung für wahr hält, oder wenn es gute Gründe dafür gibt, das Gemeldete für wahrscheinlich zu halten (d. h. «in gutem Glauben») und die Meldung im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebenden liegt (d. h. «in guten Treuen»). Der Kanton Graubünden ist gemäss Gesetz verpflichtet, Personen, welche aufrichtig eine Meldung erstatten, vor Benachteiligungen (z.B. Kündigung, Zurücksetzung in der Hierarchie und alle weiteren Laufbahnhemmnissen, Beeinträchtigung psychischer Art und deren Duldung) zu schützen.

Was sind Missstände in der Verwaltungsorganisation des Kantons Graubünden?

  • Verletzungen der persönlichen Integrität durch Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung oder andere Persönlichkeitsverletzungen;
  • Verletzungen der betrieblichen Integrität durch Betrug, Bestechung, Vorteilsannahme, Veruntreuung aber auch sonstiges finanzielles Fehlverhalten;
  • Verstösse gegen die Dienstpflichten wie Treue-, Ausstand- oder Geheimhaltungspflicht, Geschenkannahmeverbot oder Vorschriften des Datenschutzes, des Umweltschutzes oder der Arbeitssicherheit.

Dabei geht es nicht um Gerüchte oder Vermutungen. Für eine Meldung bedarf es konkreter Beobachtungen oder Hinweise. Für die Bearbeitung der Meldung ist es wichtig, dass der Missstand oder das fehlerhafte Verhalten ausführlich und möglichst präzise geschildert wird. Dies gilt insbesondere für anonyme Meldungen.

Wie reiche ich eine Meldung bei der Meldestelle ein?

Meldungen sind vorzugsweise via Online-Plattform oder alternativ per Telefon, per Post oder per E-Mail einzureichen:

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Datensicherheit und des Datenschutzes nur eigene, aber keine fremden Personendaten und kein Beweismaterial via E-Mail verschickt wird.

Was passiert dann?

Nachdem die IntegrityPlus eine Missstandsmeldung via IntegrityLine, Telefon, Post oder E-Mail erhalten hat, wird sie wie folgt aktiv:

  • Sie informiert die hinweisgebende Person und die zuständigen Stellen angemessen, berät diese (z.B. Abklärung, ob sofortiger Schutzbedarf bei der meldenden Person besteht, Information über den Stand des Verfahrens, Leistung von fachkompetenter Unterstützung, Besprechung der Situation und der Handlungsoptionen sowie der empfohlenen Massnahmen) und sorgt für den Schutz der involvierten Personen vor ungerechtfertigten Nachteilen (z. B. Wahrung der Anonymität der Meldenden und Schutz der Persönlichkeit im gesamten Prozess der Bearbeitung der Meldung);
  • Sie nimmt bei Bedarf direkten Kontakt mit den arbeitgeberseitigen Kontaktpersonen auf (z.B. bei Schutzbedarf), unter Namensnennung oder anonym (unter Wahrung der Anonymität und Schutz der Persönlichkeit im gesamten Prozess der Bearbeitung der Meldung);
  • Wenn eine Massnahme als dringlich geboten erscheint, informiert die Meldestelle die Arbeitgebenden und leistet den zuständigen Instanzen Unterstützung bei der Abklärung des Sachverhalts und der Umsetzung von Massnahmen;
  • Zudem hat die Meldestelle der Regierung einmal im Jahr Bericht über ihre Aktivitäten zu erstatten, damit diese etwa über Anzahl und Art erfolgter Meldungen und deren Bearbeitung orientiert ist und bei Bedarf weitergehende Massnahmen ergreifen kann.