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Anlaufstelle Psychologische Beratung
Der Arbeitsalltag hat viele spannende Facetten – aus diesen können aber auch Spannungen oder Stress entstehen. Konflikte mit Mitarbeitenden, Vorgesetzten oder im Team, kulturelle Eigenheiten, Arbeitsdruck, Übergriffe, Grenzüberschreitungen, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung, um nur einige belastende Situationen zu nennen, die im Alltag entstehen können. Wenn Herausforderung zu Überforderung wird, kann eine psychologische Beratung hilfreich sein. Oft reichen wenige Gespräche mit einer erfahrenen Fachperson, um ein neues Gleichgewicht zu finden und die Arbeitsfreude wiederherzustellen.

Der Kanton Graubünden als Arbeitgeber ist verpflichtet, die physische und psychische Integrität seiner Mitarbeitenden zu schützen. Zur professionellen Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht hat das Personalamt in Zusammenarbeit mit den Psychiatrischen Diensten Graubünden (PDGR) eine anonyme Anlaufstelle für psychologische Beratung eingerichtet.

Die Anlaufstelle für psychologische Beratung besteht aus einem Psychologinnen-/und Psychologenteam, das von zwei Fachpsychologinnen koordiniert wird. Das Beratungsteam der PDGR ist unter der Mailadresse PBS-Kanton@pdgr.ch oder unter der Telefonnummer 058 225 21 05 erreichbar.

Klicken Sie auf die einzelnen Überschriften, um mehr Informationen darüber zu erhalten.

Wozu kann ich mich beraten lassen?

Die anonyme Anlaufstelle für psychologische Beratung stellt die Beratung bei

  • arbeitsbedingten psychischen Belastungen (wie z.B. Burnout, Konfliktbewältigung mit Mitarbeitenden, Vorgesetzten oder im Team)
  • Mobbing
  • Diskriminierung
  • sexueller Belästigung
  • Suchtproblemen

sicher. Die Psychologinnen und Psychologen erörtern zusammen mit der ratsuchenden Person das konkrete Problem. Sie entwickeln mit der ratsuchenden Person Wege zur Konfliktlösung, motivieren sie, das Problem anzugehen, und unterstützen sie bei der Problemlösung. Dazu stehen ihnen in der Regel bis zu zehn Sitzungen zur Verfügung.

Was kostet die Beratung?

Das psychologische Beratungsangebot kann unentgeltlich und anonym (d.h. ohne Information der vorgesetzten Person oder des PA) genutzt werden. Die Fachpersonen unterstehen der Schweigepflicht für alles, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wird. Sie leiten nur im Einverständnis mit der ratsuchenden Person oder Personengruppe Massnahmen ein oder ziehen Dritte bei.

Die Anlaufstelle für psychologische Beratung besteht aus einem Psychologinnen/- Psychologenteam, das von zwei Fachpsychologinnen koordiniert wird.

Vertrauenspersonen bei Verletzung der persönlichen Integrität

Der Kanton Graubünden schützt die Persönlichkeit und Würde aller Mitarbeitenden. Diese haben Anspruch auf Schutz der seelischen und körperlichen Integrität am Arbeitsplatz.

Durch Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt werden Betroffene in ihrer persönlichen Integrität verletzt. Dabei handelt es sich um eine nicht abschliessende Aufzählung von Verhaltensweisen, welche die persönliche Integrität verletzen können. Die Bezeichnung des Fehlverhaltens ist von untergeordneter Bedeutung. Es geht um Verhaltensweisen, die Grenzen verletzen und den Selbstwert schädigen. Der Kanton Graubünden erwartet von seinen Mitarbeitenden einen gegenseitig fairen, respektvollen und wertschätzenden Umgang sowie das Achten und Respektieren persönlicher Grenzen, auf die Kolleginnen und Kollegen im zwischenmenschlichen Kontakt Anspruch erheben. Integritätsverletzungen sind verboten und werden nicht toleriert. Wenn Mobbing, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung bei der Arbeit doch vorkommt, können und sollen Mitarbeitende die kantonalen Vertrauenspersonen kontaktieren. Diese zeigen Handlungsoptionen auf und beraten absolut vertraulich.

Folgende Vertrauenspersonen stehen zur Verfügung:

Romanisch- und Italienischsprachige Mitarbeitende können an entsprechende Fachpersonen innerhalb des Teams vermittelt werden. Gemeinsam mit der Vertrauensperson wird ein Weg zur Problemlösung gesucht.