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Kinder können bis zur Vollendung des 11. Altersjahres in die beantragte Niederlassungsbewilligung der Eltern einbezogen werden. Haben die Kinder hingegen das 12. Altersjahr erreicht, müssen sie die gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist von fünf oder zehn Jahren selbst erfüllen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Aufenthalt, Telefonnummer: 081 257 25 28.