Navigation

Inhaltsbereich

EU/EFTA-Staatsangehörige können sich bewilligungsfrei während maximal 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen als Touristen/Besucher in der Schweiz aufhalten. Der Tag der Ein- und Ausreise wird zur Aufenthaltsdauer mitgerechnet.

Drittstaatsangehörige, welche über einen gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen Staates verfügen, können sich bewilligungsfrei während maximal 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen als Touristen/Besucher in der Schweiz aufhalten. Der Tag der Ein- und Ausreise wird zur Aufenthaltsdauer mitgerechnet.

Drittstaatsangehörige ohne einen gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen Staates, welche aber von der Visumspflicht befreit sind, können sich während maximal 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen als Touristen/Besucher im Schengen-Raum aufhalten. Der Tag der Ein- und Ausreise wird zur Aufenthaltsdauer mitgerechnet. Bei der Einreise in den Schengen-Raum ist ein anerkanntes Reisedokument nötig, welches mindestens drei Monate über das Datum der vorgesehenen Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig ist und vor weniger als zehn Jahren ausgestellt wurde (das Ausstelldatum ist nur relevant für die Einreise in den Schengen-Raum).

Drittstaatsangehörige ohne einen gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen Staates, welche visumspflichtig sind, haben bei der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Auslandvertretung ein Visum zu beantragen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.

Weitere Informationen