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Führerausweise
 

Führerausweis in Kreditkartenformat (FAK)

Seit dem 1. April 2003 stellen wir den neuen Führerausweis im Kreditkartenformat aus. Er enthält keine Adresse mehr. Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kantonen ist kein Umtausch mehr erforderlich. Adressänderungen müssen Sie aber uns bzw. dem Strassenverkehrsamt im neuen Wohnsitzkanton immer melden (in Graubünden können Sie die Adressänderung per Internet durchführen).

Ein neuer Ausweis ist in folgenden Fällen auszustellen:

  • Änderung von Name und/oder Heimatort (bitte ID-Karte mitbringen oder bei Postversand Kopie dem Antragsformular beilegen)

  • Erwerb einer zusätzlichen Kategorie oder Verzicht auf eine bestehende

  • Nach einem Führerausweis-Entzug

Der FAK bietet viele Vorteile:

  • Der Datenschutz ist gewährleistet, indem kein Chip vorhanden ist, auf dem Daten elektronisch gespeichert werden könnten.

  • Bestmögliche Sicherheit vor Fälschungen durch integrierte Sicherheitsmerkmale

  • Europaweit harmonisierte Ausweiskategorien

  • Praktisches Format

  • Lange Lebensdauer bei sachgemässem Umgang

Umtausch des blauen Führerausweises bis 31. Oktober 2024

Wenn Sie Ihren bisherigen blauen Führerausweis in einen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen wollen, dann müssen Sie das Formular "Ausstellung eines neuen Führerausweises" ausfüllen und uns, zusammen mit dem blauen Führerausweis, einsenden.

Inhaberinnen und Inhaber des blauen Papierführerausweises müssen diesen gemäss Medienmitteilung des Bundesrates  bis spätestens am 31. Oktober 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umtauschen.

Der blaue Schiffsführerausweis ist weiterhin nur im Papierformat erhältlich und kann nicht in den Führerausweis im Kreditkartenformat integriert werden.

Definition Kategorien

Die Definitionen der einzelnen Führerausweiskategorien und weitere Informationen zu Berechtigungen und Einschränkungen im Führerausweis finden Sie hier.