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Nach mehr als 40 Jahren soll der Kanton Graubünden ein modernes Gemeindegesetz bekommen, das den Bündner Gemeinden grossen Gestaltungsspielraum lässt. Damit werden die Ziele der Gemeindereform berücksichtigt und die Gemeindeautonomie gestärkt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • In einer Parlamentsgemeinde soll nicht auch noch eine Gemeindeversammlung eingerichtet werden.
  • Die Gemeindeexekutiven sollen entweder aus fünf oder sieben Mitgliedern bestehen.
  • Der Gemeindevorstand soll Anpassungen an übergeordnetes Recht in eigener Kompetenz beschliessen könne, wenn kein gesetzgeberischer Spielraum besteht.
  • Konsultativabstimmungen sollen aufgrund des kantonalen Rechts zulässig sein (d.h. es braucht keine kommunalgesetzliche Grundlage mehr dafür).
  • Die Gemeindeversammlungen sollen wie die Parlamentssitzungen grundsätzlich öffentlich sein. Eine Ausstandspflicht sollen die Gemeinden nicht mehr vorsehen können.
  • Vermögensauslagerungen von Bürgergemeinden sind (mit Ausnahme auf die politische Gemeinde) nicht mehr statthaft.
  • Das Gesetz schreibt vor, was bei einer Auslagerung und bei der interkommunalen Zusammenarbeit zu beachten ist.
  • Der Zusammenschluss von Gemeinden wird aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahrzehnts konziser geregelt.
  • Es sollen keine neuen Fraktionen als eigenständige Körperschaften gebildet werden können.
  • Verschiedene Fristen werden an die heutige Zeit angepasst (Einberufung Gemeindeversammlung, Einreichen der Jahresrechnung).

Eröffnung: 18.07.2016
Frist abgelaufen: 20.10.2016

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