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Das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement hat gegen 150 Stellungnahmen zum Entwurf des neuen Schulgesetzes erhalten und ausgewertet. Die Mehrzahl ist von der Notwendigkeit einer Totalrevision der Volksschulgesetzgebung überzeugt. Der Gesetzesentwurf wird grundsätzlich positiv aufgenommen, in wesentlichen Teilbereichen werden aber Anpassungen und Konkretisierungen gefordert. Deren Erarbeitung und die Koordination mit der Bündner NFA erfordern einen angepassten Zeitplan für die Schulgesetzrevision.
 
Schulreformen sorgfältig geplant
Die Regierung hat die notwendigen Reformen in der Bündner Volksschule in den letzten Jahren sorgfältig geplant und vorangetrieben. Dabei wurden schrittweise die Rahmenbedingungen geklärt und die Grundlagen für die Totalrevision des Schulgesetzes geschaffen.
 
Totalrevision findet Unterstützung
Das Interesse am Entwurf des neuen Schulgesetzes ist gross. Der Umfang und die Qualität der eingegangenen Stellungnahmen sind beeindruckend. Entsprechend vielfältig sind die Anliegen an das neue Schulgesetz. Als gemeinsamer Nenner lässt sich festhalten: Die Mehrheit ist von der Notwendigkeit einer Totalrevision überzeugt und begegnet dem Gesetzesentwurf mit einer positiven Grundhaltung.

Blockzeiten und Tagesstrukturen unbestritten
Mit ganz wenigen Ausnahmen stehen alle Akteure im Bündner Schulwesen hinter der geplanten Einführung von Blockzeiten und Tagesstrukturen. Diese Massnahmen entsprechen einem weit verbreiteten Bedürfnis nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Allerdings dürfen die Anforderungen an das Betreuungsangebot aus Sicht der Stellungnehmenden nicht zu hoch sein, damit auch kleinere Schulträgerschaften die Vorgaben erfüllen können.

Kindergarten ins Schulgesetz aufnehmen?
Viele Stellungnahmen fordern trotz der Ablehnung des HarmoS-Konkordates die Integration des Kindergartengesetzes ins Schulgesetz. Der Kindergarten werde bereits heute in vielen Gemeinden als Teil der Volksschule behandelt. Eine gemeinsame gesetzliche Grundlage sei deshalb mit grossen Vorteilen für die Schulträger verbunden und werte die Arbeit der Kindergartenlehrpersonen auf.
 
Höhere Regelungsdichte im Schulgesetz gefordert
Bisher hat der Grosse Rat die Vollziehungsverordnung und weitere Verordnungen im Schulbereich erlassen. Die neue Kantonsverfassung sieht vor, dass Verordnungen grundsätzlich von der Regierung zu erlassen sind. Gemäss dem neuen Entwurf zum Schulgesetz soll deshalb die Regierung die Detailbestimmungen erlassen. Verschiedene Stellungnahmen beklagen, dass mit der neuen Systematik wichtige Bestimmungen in noch nicht bekannten Verordnungen geregelt würden. Sie fordern daher für das Schulgesetz eine höhere Regelungsdichte und weniger Entscheidungsspielraum für die Rechtsanwendenden.

Integrative Schulung kritisch beurteilt - gefordert werden Verbesserungen für Lehrpersonen
Der vorliegende Gesetzesentwurf basiert im Bereich der sonderpädagogischen Massnahmen auf dem Grundsatz der Integration. Viele Stellungnehmende lehnen eine verstärkte Integration zwar nicht grundsätzlich ab, äussern sich aber sehr kritisch gegenüber dem vorgeschlagenen Ausmass. Sie bezweifeln, dass für derart weit reichende Veränderungen genügend gesicherte Daten vorlägen, da die Pilotprojekte zur Integration erst seit einem Jahr liefen. Der Gesetzesentwurf soll deshalb im Sonderschulbereich grundlegend überarbeitet werden. Weiter machen viele Stellungnehmende geltend, dass die Unterrichtsbelastung im Kanton Graubünden über und die Löhne unter dem Durchschnitt der Deutschschweizer Kantone liege. Aus diesem Grund wird verlangt, dass das Pflichtpensum der Lehrpersonen reduziert werden solle. Deshalb sei der Gesetzesentwurf bezüglich der Anzahl Schulwochen, der Pensen und Besoldung der Lehrpersonen zu überarbeiten.

Neuer Zeitplan erforderlich
Der Ausgang der Volksabstimmung über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (Bündner NFA) hat einen entscheidenden Einfluss auf die Ausgestaltung des Schulgesetzes. Aufgrund der hängigen Verfassungsbeschwerden wird die Volksabstimmung über das Referendum zur Bündner NFA erst im Jahr 2010 stattfinden. Diese veränderte Rahmenbedingung erfordert eine Anpassung des Zeitplans bei der Totalrevision des Schulgesetzes. Gleichzeitig sollen den von verschiedener Seite geforderten Anpassungen im Schulgesetz und der Erarbeitung von mehr Detailbestimmungen genügend Zeit eingeräumt werden. Die Botschaft zum überarbeiteten und ergänzten Schulgesetz wird daher voraussichtlich im Herbst 2010 fertiggestellt.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Claudio Lardi, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01
- Dany Bazzell, Leiter Amt für Volksschule und Sport, Tel. 081 257 27 50


Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
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