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Das Verwaltungsgericht hat zwei Beschwerden gegen die Bündner NFA abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Es bestätigt die Auffassung des Grossen Rates und der Regierung, wonach die Bündner NFA den Grundsatz der Einheit der Materie wahrt. Damit kann die Vorlage am 7. März 2010 der Volksabstimmung unterbreitet werden. Bei Zustimmung des Bündner Volkes ist die Einführung der Bündner NFA wie geplant auf den 1. Januar 2011 möglich.

Der Grosse Rat hatte Mitte Juni 2009 dem Projekt über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (Bündner NFA) mit 88 zu 22 Stimmen zugestimmt. Gegen diese Vorlage wurden Ende Juni und Mitte August 2009 beim Verwaltungsgericht zwei Beschwerden erhoben.

Das Verwaltungsgericht hat sich unter Berücksichtigung eines umfangreichen Schriftenwechsels zwischen den betroffenen Parteien - Beschwerdeführer, Grosser Rat und Bündner Regierung - intensiv mit den Einwänden auseinandergesetzt. In seinem Urteil vom 9. Oktober 2009 kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass die vom Grossen Rat verabschiedete Vorlage zur Bündner NFA nicht gegen den Grundsatz der Einheit der Materie verstösst. Vielmehr ist die Vorlage im Sinne eines Konzeptes für ein grosses Reformprojekt mit diesem wichtigen Grundsatz zur Sicherung einer unverfälschten Willenskundgebung von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vereinbar. Damit bestätigt das Verwaltungsgericht die Rechtmässigkeit der Bündner NFA. Auf zwei weitere Rügen - Beiträge der Gemeinden für Untergymnasiasten seien verfassungswidrig und Beiträge der finanzstarken Gemeinden zur Finanzierung des Ressourcenausgleichs würden die ausserordentlich ressourcenstarken Gemeinden ungerechtfertigt benachteiligen - ist das Verwaltungsgericht aus formellen Gründen nicht eingetreten.

Der Durchführung der Volksabstimmung steht nichts mehr im Wege. In Berücksichtigung der Urteile des Verwaltungsgerichts wird die Regierung diese Volksabstimmung auf den 7. März 2010 ansetzen.

Die Bündner NFA ist ein Gesamtprojekt, das konsequent den übergeordneten Zielen dient, den innerkantonalen Finanzausgleich neu zu ordnen und die Aufgaben und Finanzströme zwischen dem Kanton und den Gemeinden möglichst weitgehend zu entflechten.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 / 257 32 01
- Dr. Jon Domenic Parolini, Grossrat und Präsident der Kommission für Staatspolitik und Strategie, Tel.081/ 860 03 05; Mobile 079 / 280 72 92

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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