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Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung eine Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Meliorationsgesetz beschlossen. Damit sollen künftig Unwetterschäden im ländlichen Raum schneller behoben werden können. Ausserdem hat sich die Regierung mit einer Vernehmlassung an den Bund zur geplanten neuen Strafnorm bei der Verwendung von rassistischen Symbolen befasst.

Unwetterschäden im ländlichen Raum sollen rascher behoben werden können
Unwetterschäden ausserhalb der Bauzonen sollen künftig im Rahmen von Meliorationsmassnahmen rascher behoben werden können. Neu können die kantonalen Behörden einen vorzeitigen Baubeginn bewilligen, wenn der Entscheid über die Beitragszusicherung für die Behebung von Unwetterschäden ausnahmsweise nicht vorher erfolgen kann. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Meliorationsgesetz des Kantons Graubünden genehmigt und auf den 1. November 2009 in Kraft gesetzt.
Bei der Behebung von Unwetterschäden sind auch im ländlichen Raum ausserhalb der Bauzonen in kürzester Zeit viele Abklärungen und Massnahmen zu treffen. Ziel ist es, die minimalen Infrastrukturen wie zum Beispiel das Erschliessen von Höfen so rasch wie möglich wiederherzustellen. Dies hilft, Folgeschäden zu verhindern und den Ertragsausfall der Landwirtschaftsbetriebe zu minimieren. In diesen Fällen von dringenden Meliorationsmassnahmen muss nun künftig nicht mehr mit den Ausführungsarbeiten zugewartet werden, bis die zuständigen Stellen über Beitragsgesuche entschieden haben.

Neue Strafnorm bei rassistischen Symbolen wird befürwortet
Der Bund will das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz mit neuen Bestimmungen ergänzen, welche die öffentliche Verwendung, Verbreitung, Herstellung, Lagerung sowie Ein- und Ausfuhr von rassistischen Symbolen unter Strafe stellen. Die Bündner Regierung begrüsst diese geplante schweizweite einheitliche Lösung grundsätzlich, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund festhält.
Welche rassistischen Symbole strafrechtlich relevant sind, wird mit der gewählten Lösung in das Ermessen der Strafverfolgungsbehörden gestellt. Deshalb erachtet es die Regierung für eine rechtsgleiche Anwendung als unerlässlich, dass der Bund die rechtskräftig beurteilten Sachverhalte sammelt und für die Kantone ein Verzeichnis führt.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Moesa: Die Regierung hat den Vertrag zwischen der Corporazione dei Comuni del Moesano per la raccolta e l'eliminazione dei rifiuti (CRER) und der Azienda cantonale dei rifiuti del Canton Ticino (ACR) zur Entsorgung von brennbaren Abfällen der CRER in der thermischen Verwertungsanlage Giubiasco im Tessin bis Ende 2019 genehmigt.
  • Cauco: Der Gemeinde Cauco wird ein Beitrag von 480'000 Franken an die Revitalisierung der Calancasca im Gebiet Pian de Alne gewährt.
  • Mesocco: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Mesocco vom 24. Juni 2009 wird genehmigt.
  • Sumvitg: Die am 2. Juni 2009 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Sumvitg wird genehmigt.
  • Ftan: In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum Konzessions- und Plangenehmigungsgesuch der Pendicularas Motta Naluns Scuol-Ftan-Sent AG vom 6. Juli 2009 für eine seilbahnrechtliche Konzession und Plangenehmigung für den Bau und Betrieb einer 4er-Sesselbahn Ftan - Prui beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Denkmalpflege: An die Restaurierung des Daches und der Fenster am Wohnhaus Villa Segantini in Stampa, Maloja, wird ein Beitrag von maximal 66'200 Franken entrichtet.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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