Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Im Kanton Graubünden können sich ab Mitte November Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko sowie das Gesundheitspersonal gegen die pandemische Grippe A H1N1 bei den Bezirksärzten sowie in den Ambulatorien der öffentlichen Spitäler impfen lassen. Rund zwei Wochen später steht die Impfung der gesamten Bevölkerung in allen Arztpraxen zur Verfügung. Die Impfung ist für die Bevölkerung freiwillig und kostenlos.

Bei der Impfaktion hält sich der Kanton Graubünden an die Empfehlungen und Vorgaben des Bundes. Die Bündner Regierung hat das entsprechende Konzept des Gesundheitsamts zur Durchführung der Impfung gegen die pandemische Grippe A H1N1 im Kanton genehmigt. Die Impfaktion beginnt Mitte November. Das genaue Startdatum hängt noch vom Zeitpunkt ab, an dem der Bund dem Kanton Graubünden die von der Swissmedic zugelassenen Impfstoffe liefert.

Erste Phase für Risikogruppen
Zu Beginn werden die vom Bund zur Verfügung gestellten Impfstoffe nicht für die Impfung der gesamten Bevölkerung ausreichen. So empfehlen die Behörden in einer ersten Phase die Impfung denjenigen Personen, die bei einer Erkrankung an der Grippe ein erhöhtes Risiko für Komplikationen haben können. Ebenso sollen sich in dieser Phase Personen, die engen Kontakt mit Risikopersonen haben sowie das Gesundheitspersonal von Spitälern, Spitex und Arztpraxen, impfen lassen. Konkret handelt es sich um folgende Personengruppen:

  1. Beschäftigte im Gesundheitswesen mit Patientenkontakt und Personen, die Säuglinge unter sechs Monaten betreuen.
  2. Schwangere (vorzugsweise ab der 14. Woche) und Wöchnerinnen
  3. Kinder ab sechs Monate, Jugendliche und Erwachsene mit chronischen Herz- und Lungenkrankheiten (speziell angeborene Herzfehler, Herzinsuffizienz, Asthma bronchiale, Mukoviszidose), chronische Stoffwechselkrankheiten (Speziell Diabetes Typ II), Niereninsuffizienz, Erkrankung des Blutes oder Immunsuppression.
  4. Kontaktpersonen (gleicher Haushalt) der Risikogruppen oder von Säuglingen unter sechs Monaten.
 
Diese Risikogruppen können sich in der ersten Phase in Graubünden in den Praxen der Bezirksärzte und deren Stellvertreter sowie in den Ambulatorien der öffentlichen Spitäler im Kanton impfen lassen. Dazu gehören das Kantonsspital Graubünden in Chur, das Spital Oberengadin in Samedan, das Regionalspital Ilanz, das Spital Davos, das Regionalspital Schiers, das Krankenhaus Thusis, das Ospidal Scuol, das Ospedale San Sisto Poschiavo, das Ospedale della Bregaglia, das Kreisspital Savognin sowie das Ospidal Val Müstair. Die Liste der Bezirksärzte kann im Internet beim Gesundheitsamt abgerufen werden.

Zweite Phase für die ganze Bevölkerung
Sobald genügend Impfstoff vorhanden ist, wird die Impfung auch der übrigen gesamten Bevölkerung wie auch dem Gesundheitspersonal der Alters- und Pflegeheime angeboten. Dies dürfte voraussichtlich rund zwei Wochen nach Beginn der Impfaktion der Fall sein. In dieser zweiten Phase können sich alle Personen in Graubünden freiwillig in allen Arztpraxen (Hausärzte sowie Kinder- und Frauenärzte) im Kanton impfen lassen.

Kosten übernimmt die öffentliche Hand
Die Impfung gegen die pandemische Grippe A H1N1 ist für die Bevölkerung freiwillig und kostenlos. Die Kosten werden von Bund, Kantonen und Krankenversicherern gemeinsam übernommen. Der Bund finanziert dabei den Impfstoff und die Kantone die Durchführung der Impfung. Bei ca. 40'000 Impfungen in Graubünden rechnet der Kanton mit Aufwendungen von rund 150'000 Franken. Aufgrund repräsentativer Umfragen des Bundes gehen die Behörden davon aus, dass sich rund 25 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz impfen lassen werden. Bei der Impfaktion kann der Kanton Graubünden weitgehend auf die bestehenden Strukturen der Gesundheitsversorgung zurückgreifen.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zur pandemischen Grippe und zur Impfaktion sind auf der Website des Gesundheitsamtes unter www.gesundheitsamt.gr.ch oder auf www.pandemia.ch zu finden. Ebenso kann dort ein kurzer Grippe-Impf-Check durchgeführt werden.


Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Tel. 081 257 25 01
- Dr. Martin Mani, Kantonsarzt, Tel. 081 257 26 46


Gremium: Gesundheitsamt
Quelle: dt Gesundheitsamt
Neuer Artikel