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Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung der Bildung eines neuen regionalen Verwaltungszentrums in Thusis zugestimmt. Acht kantonale Dienststellen sollen an einem Standort konzentriert werden. Ausserdem hat die Regierung ein neues Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen im Kanton zur Anhörung freigegeben.

Neues regionales Verwaltungszentrum in Thusis geplant
Der Kanton Graubünden plant, in Thusis die kantonalen Dienststellen an einem Standort zu konzentrieren. Die Bündner Regierung hat die Bildung eines neuen regionalen Verwaltungszentrums genehmigt.
Die kantonale Immobilienstrategie zielt darauf, regionale Zentren zu schaffen. Zwischenzeitlich konnten solche Verwaltungszentren bereits in Landquart, Ilanz und Roveredo dem Betrieb übergeben werden. Diese haben sich in der Praxis bewährt. Als Nächstes will der Kanton nun ein Zentrum in der Gemeinde Thusis schaffen. Die acht kantonalen Dienststellen, die heute an sieben verschiedenen Standorten verstreut sind, sollen in einem neuen Verwaltungsgebäude mit rund 40 Arbeitsplätzen zusammengefasst werden. Zu diesen Dienststellen gehören Büros des Amts für Schätzungswesen, der Lebensmittelkontrolle, die Bauleitungsbüros des Tiefbauamts, das Schul- und Kindergarteninspektorat, der Schulpsychologische Dienst, die Berufs- und Laufbahnberatung mit dem Berufsinformationszentrum, die Regionale Arbeitsvermittlung sowie die Kantonspolizei.
Die Dienststellen sollen sich in einem geplanten Neubau auf dem Areal des alten Werkhofes einmieten. Die Realisierung des Gebäudes könnte ab 2010 erfolgen, womit ein Bezug bereits im Herbst 2011 möglich wäre.

Neues Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen vorgeschlagen
Der Kanton Graubünden will die Finanzierung der Angebote zur Eingliederung invalider Personen künftig neu regeln. Die Bündner Regierung hat den Entwurf eines entsprechenden Konzeptes des Departements für Volkswirtschaft und Soziales zur Kenntnis genommen und für die Anhörung bei interessierten Kreisen freigegeben.
Das Konzept des Kantons Graubünden zur Förderung der Eingliederung invalider Personen legt fest, wie die Leistungsabgeltung und die Angebotsplanung der Institutionen für Menschen mit Behinderungen künftig ausgestaltet werden sollen. Grund ist, dass mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) nicht mehr der Bund, sondern die Kantone für die Finanzierung in diesem Bereich zuständig sind.
Neu soll ein leistungsorientiertes Finanzierungssystem die bisherige defizitorientierte Leistungsabgeltung des Bundes ablösen. Das zukünftige System stützt sich dabei auf den individuellen Betreuungsbedarf der Menschen mit Behinderungen. So sollen pauschale Ansätze für die unterschiedlichen Betreuungsleistungen festgelegt werden. Schliesslich definiert das Konzept die Rahmenbedingungen und Grundsätze, nach denen der Kanton in Zukunft die institutionelle Behindertenhilfe konkret gestalten will. Diese werden in einem ersten Schritt in Zusammenarbeit mit den Ostschweizer Kantonen Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Glarus, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau sowie dem Kanton Zürich konkretisiert.

Aus Gemeinden und Regionen

  • Celerina: Der Gemeinde Celerina wird an die Regenerationsmassnahmen beim Moor in Palüd Chapè ein Kantonsbeitrag von 136'000 Franken gewährt.
  • Mesocco: Der Gemeinde Mesocco wird ein Kantonsbeitrag von maximal 53'083 Franken an die Mehrkosten des Ausbaus der Abwasserreinigungsanlage San Bernardino zugesichert.
  • Vignogn: Die an der Gemeindeversammlung vom 21. November 2008 beschlossene Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Vignogn wird genehmigt.
  • Falera: Die von der Gemeinde Falera am 12. Juni 2009 im Hinblick auf die Ermöglichung einer Hotelanlage am östlichen Dorfeingang von Falera verabschiedete Ortsplanungsrevision wird mit Auflagen und Vorgaben für die weitere Planung genehmigt.
  • Hinterrhein: Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Hinterrhein vom 20. März 2009 wird genehmigt.
  • Domleschg-Heinzenberg: Der Waldentwicklungsplan Domleschg-Heinzenberg wird genehmigt. Dieser regelt die zukünftige Waldnutzung und legt die langfristigen waldbaulichen Ziele und Behandlungsstrategien fest.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen

  • Alters- und Pflegeheim Val Lumnezia: Das Vorprojekt zum Ersatzneubau des Alters- und Pflegeheims "da casa val lumnezia" mit neuem Standort in Vella mit maximal 58 subventionsberechtigten Pflegebetten wird genehmigt. Der Trägerschaft wird unter dem Vorbehalt der definitiven Projektgenehmigung und der Sicherstellung der Restfinanzierung ein Kantonsbeitrag von maximal 7'000'000 Franken in Aussicht gestellt.
  • Holcim AG: An die Erneuerung beziehungsweise Erweiterung der Anschlussgleisanlage der Firma Holcim AG in Untervaz wird ein Kantonsbeitrag von maximal 121'117 Franken zugesichert.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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