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Die Bündner Regierung hat die Misoxer Kraftwerke (MKW) verpflichtet, die Restwassersituation in der Moesa mittels Dotierwasserabgaben an der Fassung Curina zu verbessern. Die Ebene von Pian San Giacomo erfährt dadurch eine wertvolle fischereiliche Aufwertung.

Die MKW verfügt über Wasserrechtskonzessionen, die ihr das Recht einräumen, die Wasserkräfte der Calancasca und der Moesa sowie deren Zuflüsse im oberen Misox zur Erzeugung von elektrischer Energie zu nutzen. Dazu betreibt sie insgesamt zehn Wasserentnahmen. Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kraftwerksgesellschaften, die genutzten Fliessgewässer unterhalb der Wasserentnahme soweit zu sanieren, als dies ohne entschädigungsbegründende Eingriffe in bestehende Wassernutzungsrechte möglich ist. Nach Abschluss umfangreicher Abklärungen hat die Regierung die hierzu erforderlichen Sanierungsmassnahmen festgelegt und die MKW verpflichtet, ab der Fassung Curina Wassermengen im Umfang von jährlich 4.734 Mio. Kubikmeter in die Moesa abzugeben.

Verbesserung der Abflussverhältnisse in der Moesa
Der aus fischereilicher Sicht wichtigste Gewässerabschnitt der Moesa liegt zwischen der Fassung Curina und Andrana in der Ebene von Pian San Giacomo. Mit der angeordneten Dotierwasserabgabe soll das Potenzial der Moesa als Laichgebiet für die Bachforelle in dieser Flachstrecke wieder aktiviert werden.

Sorgfältige Güterabwägung
Die Restwassersanierung steht in einem Spannungsverhältnis verschiedener Interessen. Während aus gewässerökologischer, fischereilicher und naturkundlicher Sicht Wasserentnahmen auf ein Minimum zu beschränken sind, bestehen aus Gründen des Klimaschutzes, der rationellen Energienutzung und der Energieversorgung auch namhafte Interessen an einer möglichst geringfügigen Einschränkung der Stromproduktion aus Wasserkraft. Die Regierung hat in ihrem Entscheid eine sorgfältige Güterabwägung vorgenommen und eine Sanierungsmassnahme angeordnet, die für alle Betroffenen tragbar ausfällt. Diese neu festgelegte Restwassermenge bedeutet für die MKW eine Erlösminderung von 5 Prozent.

Keine entschädigungspflichtigen Massnahmen
Von Sanierungsmassnahmen, die gegenüber der MKW eine Entschädigungspflicht auslösen würden, hat die Regierung abgesehen. Weder an der Moesa noch an der Calancasca beeinflussen Wasserentnahmen inventarisierte Landschaften oder Lebensräume in einem Ausmass, dass weitergehende Sanierungsmassnahmen mit oberster Priorität angeordnet werden müssten.

In Graubünden erfüllen rund ein Viertel der Wasserentnahmen die neuen Bedingungen
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verlangt, sämtliche Wasserentnahmen von bestehenden Nutzungen zu untersuchen. Bis im Jahre 2012 sind allfällige Sanierungsmassnahmen umzusetzen. Im Kanton Graubünden sind seit dem Inkrafttreten des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes von den 218 untersuchten Wasserentnahmen bereits deren 50 im Zuge von Neukonzessionierungen oder im Rahmen anderer wasserrechtlicher Verfahren an die neuen Bestimmungen im Umweltrecht angepasst worden. Die aus der Restwassersanierung der MKW gewonnen Erkenntnisse werden nunmehr in die Bearbeitung der noch verbleibenden Fälle einfliessen.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Stefan Engler, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements, Tel. 081 257 36 01
- Alberto Crameri, Departementssekretär des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements, Tel. 081 257 36 11

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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