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Der Kanton Graubünden unterstützt den geplanten Nationalpark Adula. Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung einen Beitrag von 1.4 Millionen Franken an die Errichtung gesprochen. Ausserdem hat sie das neue Justizvollzugsgesetz in Kraft gesetzt. Im Übrigen hat die Regierung die Zulassung von ärztlichen Leistungserbringern an das Bundesrecht angepasst und eine Tarifvereinbarung zwischen den Bündner Ärzten und den Krankenkassen genehmigt, die einen höheren Taxpunktwert vorsieht. Schliesslich hat die Regierung festgestellt, dass für die Mitarbeitenden der Verwaltung im kommenden Jahr kein Teuerungsausgleich ausbezahlt wird.

Graubünden unterstützt Nationalpark Adula
Der Kanton Graubünden beteiligt sich in den Jahren 2010 bis 2014 an den Kosten für die Errichtung des Nationalparks Adula mit 1.4 Millionen Franken. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und dem entsprechenden Managementplan des Vereins Park Adula für die Errichtungsphase zugestimmt. Gleichzeitig ersucht sie das Bundesamt für Umwelt, eine globale Finanzhilfe in der Höhe von 2 Millionen Franken zu entrichten.
Die Kostenbeteiligung des Kantons ist an die Bedingung geknüpft, dass die zuständigen kantonalen Fachstellen beim Festlegen des definitiven Kernzonenperimeters beigezogen werden. Dies gilt auch für alle Projekte des Vereins Park Adula, die sich mit parkbedingten Nutzungseinschränkungen befassen. Der Verein Park Adula besteht aus den Regionalorganisationen Organizzazione della Calanca, Regione Mesolcina, Regione Tre Valli, Regiun Surselva sowie der Regio Viamala.
Die Betriebsaufnahme des kantonsübergreifenden Parks Adula ist ab 2015 geplant. Nach Ansicht der Regierung verfügt das Gebiet des geplanten Nationalparks über zahlreiche sehr hohe Naturwert und Landschaftsqualitäten. Als nächster Schritt soll nun mit dem Bundesamt für Umwelt eine Programmvereinbarung abgeschlossen werden. Zudem ist mit dem Kanton Tessin eine interkantonale Vereinbarung abzuschliessen.
Im Kanton Graubünden sind derzeit vier Parkprojekte bekannt. Neben dem Nationalpark Adula sind dies die drei regionalen Naturpärke von nationaler Bedeutung Biosfera Val Müstair, Parc Ela und Park Beverin. Die vier Parkprojekte weisen einen unterschiedlichen Stand auf. Der Nationalpark Adula steht am Beginn der Errichtungsphase, der Park Beverin befindet sich in der Errichtungsphase und der Parc Ela sowie die Biosfera Val Müstair sind faktisch in der Betriebsphase.

Neues Justizvollzugsgesetz in Kraft gesetzt
Die Bündner Regierung hat das neue Gesetz über den Justizvollzug im Kanton Graubünden auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat sie die Verordnung über den Justizvollzug im Kanton Graubünden (Justizvollzugsverordnung) erlassen und ebenfalls anfangs Jahr in Kraft gesetzt. Diese enthält die detaillierten Ausführungsbestimmungen zum Justizvollzugsgesetz.
Die Referendumsfrist zum neuen Justizvollzugsgesetz, welches der Grosse Rat in der Augustsession 2009 erlassen hatte, ist am 9. Dezember 2009 unbenutzt abgelaufen. Schwerpunkte des neuen Justizvollzugsgesetzes bilden die Regelungen über die Sicherheit und Ordnung, den unmittelbaren Zwang und das Disziplinarwesen in Vollzugseinrichtungen. Ebenso werden die Regelungen des Vollzugs jugendstrafrechtlicher Sanktionen angepasst. Weiter legt das neue Recht die Voraussetzungen fest, wann Personendaten aus dem Justizvollzug bekannt gegeben werden dürfen. Neu können die Behörden Opfer von schweren Straftaten auf Gesuch hin über den Straf- und Massnahmenantritt einer verurteilten Person, ihre Beurlaubung, Versetzung und Entlassung informieren. Hauptgrund für die Neuregelung ist, dass im Jahr 2011 auf Bundesebene die neue Schweizerische Strafprozessordnung und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung in Kraft treten. Bis dahin müssen die Kantone die nötigen Anpassungen im kantonalen Recht vornehmen.

Zulassung von ärztlichen Leistungserbringern wird an das neue Bundesrecht angepasst
Die Teilrevision der bundesrätlichen Verordnung zum Zulassungsstopp von ärztlichen Leistungserbringern bedingt eine Anpassung der kantonalen Ausführungsbestimmungen. Neu ist der bis Ende 2011 verlängerte Zulassungsstopp auf Spezialärzte, Zahnärzte und Apotheker beschränkt. Ärztliche Grundversorger wie Allgemeinmediziner oder Kinderärzte, Chiropraktoren und die übrigen Berufe des Gesundheitswesens (sogenannte Nichtmedizinalberufe) unterliegen nicht mehr dem Zulassungsstopp. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Revision der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrates über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt. Diese tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft.
Dabei nimmt der Kanton Graubünden weiterhin die Apotheker sowie die Zahnärzte vom Zulassungsstopp aus. Neu können die Kantone ausserdem aufgrund des Bundesrechts die Tätigkeit von Ärzten im ambulanten Bereich von Spitälern beschränken. Die Regierung verzichtet darauf, weil sie ein Ausweiten des Zulassungsstopps auf die Spitalambulatorien als unzweckmässig erachtet. Dies würde eine weitere Verlagerung vom stationären in den kostengünstigeren ambulanten Bereich verhindern.

Neue Tarifvereinbarung zwischen den Bündner Ärzten und den Krankenkassen genehmigt
Die Bündner Regierung hat die Vereinbarung zwischen den Krankenversicherern Santésuisse und dem Bündner Ärzteverein genehmigt. Diese sieht ab dem 1. Januar 2010 eine Erhöhung des Taxpunktwertes auf 82 Rappen vor. Bislang stellten die Bündner Ärzte den Krankenkassen einen Taxpunktwert von 80 Rappen in Rechnung. Dieser Wert wurde im Jahr 2007 in einem kantonalen Anschlussvertrag zwischen der Santésuisse und dem Bündner Ärzteverein zum Rahmenvertrag TARMED festgelegt. Der neu vereinbarte Taxpunktwert entspricht dem Taxpunktwert der Ostschweizer Kantone.

Kein Teuerungsausgleich auf den 1. Januar 2010
Die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung Graubünden und die Volksschullehrer erhalten im kommenden Jahr keinen Teuerungsausgleich. Die Teuerung betrug Ende November gegenüber dem Vorjahr nämlich null Punkte.
Gemäss Personalgesetz gleicht die Regierung die Teuerung jeweils Ende Jahr für das folgende Kalenderjahr aus. Dabei ist der Stand des Landesindex der Konsumentenpreise per Ende November richtungsweisend. Dieser belief sich Ende November 2009 auf 103.9 Punkte und weist damit den exakt gleichen Wert wie im Vorjahr aus.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Salouf: Die Verfassung der Gemeinde Salouf vom 6. Dezember 2009 wird genehmigt. 
  • St. Antönien: Der Gemeinde St. Antönien wird für bauliche Massnahmen an der Abwasserentsorgung ein Kantonsbeitrag von maximal 108'330 Franken zugesichert.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Oberengadiner Lehrlingshaus: Das Bauprojekt für die Leitungs- und Heizungssanierung im Oberengadiner Lehrlingshaus in Samedan wird genehmigt. Der Trägerschaft wird ein kantonaler Baubeitrag von maximal 622'450 Franken in Aussicht gestellt. 
  • "Pro Lucmagn": Der Kanton beteiligt sich zu einem Drittel an den Kosten für die Winteroffenhaltung des Lukmanierpasses mit einem jährlichen Beitrag von mindestens 200'000 Franken und maximal 250'000 Franken. Nach Ablauf der laufenden Vereinbarung mit dem Verein "Pro Lucmagn" soll eine neue Vereinbarung für die Winteroffenhaltung der Lukmanierpassstrasse auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. 
  • Klibühni: Der Klibühni in Chur wird für das Veranstaltungsprogramm im Jahr 2010 eine Defizitgarantie von maximal 200'000 Franken zugesprochen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 870'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Winterdienst und allgemeine Unterhaltsarbeiten Raststätte Heidiland
- A28 Nationalstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Sägentobelbrücke Saas
- Berninastrasse: Baumeisterarbeiten Berninapass – Storta Bianca
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Trin Mulin – Felsbach
- zur Prättigauerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten St. Antönierstrasse, Schanielabachbrücke

Zum Jahresende
Die Bündner Regierung hat im Jahr 2009 41 Sitzungen abgehalten. Dabei wurden 1267 Beschlüsse gefasst. Gegenüber dem Durchschnitt der Vorjahre (rund 1500) ist es gelungen, die Anzahl Beschlüsse deutlich zu reduzieren.
Das Regierungspräsidium geht am 1. Januar 2010 an Claudio Lardi, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements, über. Vizepräsident wird Martin Schmid, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden.
Die Regierung wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern frohe Festtage und zum Jahreswechsel alles Gute, Zuversicht und Wohlergehen.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden


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