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Die Bündner Regierung hat sich an ihrer letzten Sitzung mit der Vernehmlassung an den Bund zum Jugendförderungsgesetz befasst. Sie befürwortet die inhaltlichen Ziele der Totalrevision im Grundsatz, bringt aber wesentliche finanzpolitische Vorbehalte an.

Totalrevision Jugendförderungsgesetz befürwortet
Die Bündner Regierung befürwortet im Grundsatz die vom Bund vorgeschlagene Totalrevision für ein Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Dieses schafft eine geeignete Grundlage, um das Jugendförderungsgesetz aus dem Jahr 1989 an die heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Mit den inhaltlichen Zielen ist die Regierung grundsätzlich einverstanden, sie bringt aber wesentliche finanzpolitische Vorbehalte an. So lehnt sie eine finanzielle Mehrbelastung der Kantone und Gemeinden ab.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, ist die ausserschulische Bildung ein zentrales Element der Kinder- und Jugendförderung. Dies insbesondere wegen ihrer präventiven und integrativen Wirkung. Inhaltlich ist es deshalb wichtig, dass die Angebote komplementär zur Schulbildung gestaltet werden. Angesichts der veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie des Förderungspotenzials von jüngeren Kindern begrüsst die Regierung ausdrücklich die Ausdehnung der Zielgruppe der Kinder- und Jugendförderung auf Kinder im Kindergartenalter (4-6 Jahre).
Um das umfassende Bildungsverständnis im Hinblick auf die proklamierte "Wissensgesellschaft" nutzbar zu machen und mit den übrigen Bildungsangeboten besser koordinieren zu können, schlägt die Regierung weiter vor, die organisatorische Angliederung der Jugendförderung anstatt beim Bundesamt für Sozialversicherungen näher beim Bereich Bildung und Forschung anzusiedeln. Schliesslich regt die Regierung angesichts des Mangels an Fachkräften und Studierenden mit technischer oder naturwissenschaftlicher Ausrichtung an, bei der Festlegung der Vorhaben Möglichkeiten zu prüfen, wie Jugendliche für Projekte aus den Bereichen Technik oder Naturwissenschaften stärker motiviert werden können.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Disentis/Mustér: Das Projekt "Lawinenverbauung Val Mala" wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 160'600 Franken zugesichert.
  • Waltensburg/Vuorz : Das Projekt "Sanierung Rheinbrücke Waltensburg Station" wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 1'240'200 Franken zugesichert.
  • Bivio: Die Teilrevision der Gemeindeverfassung vom 14. Dezember 2009 wird genehmigt.
  • Sagogn: Die Regierung genehmigt die am 11. Dezember 2009 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung.
  • Schiers: Die Teilrevision der Gemeindeverfassung vom 27. November 2009 wird genehmigt.
  • Zernez: Die am 30. Oktober 2009 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zernez wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • GEVAG: Dem Gemeindeverband für Abfallentsorgung in Graubünden (GEVAG) wird an den Bau der Fernwärmezentrale ein Beitrag von höchstens 530'253 Franken zugesichert. Der Bau der Fernwärmezentrale dient der Versorgung des geplanten Fernwärmenetzes in Richtung Chur.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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